Kolumne: Der Ökonom Erbschaften richtig besteuern, nicht bestrafen

Der Streit um die Erbschaftsteuer wird sehr emotional geführt. Um das Vererbungsmotiv zu belohnen, sollte der Staat den Nachlass mäßig, aber gleichmäßig besteuern.

Wieder einmal hat die CDU-geführte Bundesregierung eine schallende Ohrfeige vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Dass Kanzlerin Angela Merkel auf dem jüngsten CDU-Parteitag die rot-grüne NRW-Regierung an den Rand der Rechtsstaatlichkeit gerückt hat, muss sie sich nun auch selbst als Vorwurf gefallen lassen. Ein Meisterstück war die von Karlsruhe jetzt zerpflückte Erbschaftsteuerreform jedenfalls nicht.

Ökonomisch gesprochen gab es einen unverhältnismäßig hohen Steuerrabatt für Betriebsvermögen. Den haben die Karlsruhe Richter völlig zu Recht gekippt. Warum sollte der Staat die Form der eigentümergeführten Unternehmung fördern, den Aktienbesitz dagegen nicht? Er verletzt hier den Grundsatz der Finanzierungsneutralität und der Steuergerechtigkeit.

Was ist zu tun? Manche Ökonomen betrachten jedes Erbe als Vermögenszugang. Der müsse wie das Einkommen, eine Schenkung oder ein realisierter Kapitalgewinn mit dem jeweiligen Satz der Einkommensteuer belegt werden. Im Falle einer großen Erbschaft also mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Wer einen Betrieb erbt, müsste deshalb einen Kredit aufnehmen, um die Steuer zu bezahlen und den dann über die Lebenszeit des Betriebs abbezahlen.

Ein solcher Ansatz verkennt aber das Vererbungsmotiv, das in vielen intakten Familien eine große Rolle im Erwerbsverhalten spielt. Das zu bestrafen, würde zu einer enormen Kurzfristigkeit der Investitionen führen. Das Staat sollte das Vermögen bei denen belassen, die besser damit umgehen können - den Privaten. Gleichzeitig darf er nicht die einen hoch besteuern, den anderen aber Rabatt einräumen. Eine Lösung aus dem Dilemma bietet nur eine mäßige Besteuerung aller Erbfälle. Die direkten Nachkommen oder Ehepartner sollten eine niedrigere Steuer als jetzt bezahlen, 15 bis 20 Prozent wären denkbar. Das würde dem Staat wie den Erben helfen.

Fragen? Schreiben Sie dem Autor unter kolumne@rheinische-post.de

(RP)
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