Kolumne: Der Ökonom Alleinerziehende brauchen mehr Geld

Finanzminister Schäuble verweigert Alleinerziehenden einen höheren Freibetrag. Das ist ungerecht, denn deren Belastung ist höher als bei zwei Erziehern.

Über Ungerechtigkeiten im Steuerrecht erhitzen sich gern die Gemüter. Vieles wie Ehegattensplitting, höhere Freibeträge oder Werbungskosten ist reine Polemik. Denn wer einen hohen Grenzsteuersatz zahlt, wird bei allen Abzügen vom steuerpflichtigen Einkommen zurecht stärker begünstigt als solche Bürger mit niedrigerem Grenzsteuersatz. Das ergibt sich aus der Logik der Progression.

Bei der Frage, wer alles in den Genuss von Freibeträgen kommt, verhält sich das Finanzministerium allerdings schäbig. Denn es will zwar Kindergeld und Kinderfreibeträge anheben. Nur die Alleinerziehenden sollen leer ausgehen. Das widerspricht der Logik des Steuerrechts, das auf die Leistungsfähigkeit abhebt. Es dürfte jedem einleuchten, dass bei gleichem Einkommen die Leistungsfähigkeit eines Ehepaars, das Kinder aufzieht, größer ist als die eines oder einer Alleinerziehenden. Finanzminister Wolfgang Schäuble will raffinierterweise nur die Kinderfreibeträge angehoben, aber dem Betreuungsfreibetrag und den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende unberührt lassen. Damit spart er Geld und verbleibt vordergründig in einer gewissen Systematik, weil die Freibeträge für Betreuung (1320 Euro) und Alleinerziehende (1308 Euro) ungefähr gleich hoch sind. Das entspricht aber nicht der Lebensrealität. Denn die Ausgaben für die Betreuung und die Belastung für Alleinerziehende sind gestiegen - Bildung ist teurer geworden, ebenso die Gesundheitsvorsorge oder eine gute Ernährung.

Es entspricht daher gerade der Steuerlogik, wenn diese höheren Ansätze im Sinne einer stärkeren vertikalen Gerechtigkeit berücksichtigt werden. Unter vertikaler Gerechtigkeit versteht man den Umgang mit unterschiedlichen Belastungen bei gleichem Einkommen. Wer Kinder hat, muss sich eben stärker einschränken als jemand, der keine hat. Für Alleinerziehende gilt das umso stärker. Die Knausrigkeit des Finanzministers bei Alleinerziehenden ist deshalb ein Verstoß gegen grundsätzliche Steuerprinzipien. Man sollte ihm das nicht durchgehen lassen.

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(RP)
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