Forschungsförderung und Zuschüsse Wie kleine und mittlere Unternehmen bei Innovationen Steuern sparen können

Service | Düsseldorf · Die Corona-Pandemie ist ein Treiber für die Digitalisierung – stellt die Unternehmen jedoch auch für große Herausforderungen. Was viele jedoch nicht wissen: Für viele Forschungs- und Innovationsprojekte gibt es steuerliche Vorteile oder sogar Zuschüsse. Wir stellen zwei Modelle vor.

 Wissenschaftler stehen in einem Labor.

Wissenschaftler stehen in einem Labor.

Foto: Getty Images - istock/Nastasic

Die Corona-Pandemie hat viele Firmen in diesem Jahr vor große Herausforderungen gestellt, doch Jürgen Schnitzmeier sagt deutlich: „Unternehmen sollten in dieser Phase nicht die Zukunft vergessen.“ Schnitzmeier ist der Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Zenit, das im Auftrag der Europäischen Union, des Bundes und des Landes kleine und mittlere Unternehmen bei Innovations- und Internationalisierungsaktivitäten unterstützt. Aus Sicht von Schnitzmeier ist der Zeitpunkt für Investitionen aktuell besonders günstig für Unternehmen: „Wir haben auf allen staatlichen Ebenen – EU, Bund, Land – die größten Fördertöpfe, die es je gab. Das ist für Mittelständler eine große Chance.“ Neben Förderprogrammen gibt es auch die Möglichkeit, Investitionen steuerlich abzuschreiben. Wir stellen zwei Modelle vor:

Wie kann man Innovationsprojekte steuerlich geltend machen?

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr das Forschungszulagengesetz auf den Weg gebracht. Seit dem 1. Januar 2020 hätten Unternehmen nun – unabhängig von ihrer Gewinnsituation – Ausgaben für Innovationsprojekte bis zu einer Höhe von 500.000 Euro bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von zwei Millionen Euro steuerlich geltend machen können. Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern wurde der Rahmen sogar verdoppelt. „Jetzt ist eigentlich eine gute Zeit, um Innovationsprojekte zu starten, weil man für Aufwendungen von bis zu vier Millionen Euro einen Zuschuss von bis zu einer Million Euro von der Steuerlast abrechnen kann“, sagt Zenit-Geschäftsführer Schnitzmeier. Wenn die Forschungszulage höher sei als die Steuerschuld, gebe es sogar noch eine Erstattung.

Wer kann die Zulage beantragen?

Die Forschungszulage kann von allen Unternehmen beantragt werden, die ihren Sitz in Deutschland haben, hier auch steuerpflichtig sind und Forschung und Entwicklung betreiben. Damit können sowohl Start-ups als auch kleine Unternehmen, Mittelständler oder Konzerne profitieren.

Welche Projekte werden beim Forschungszulagengesetz anerkannt?

Gefördert werden laut Bundesfinanzministerium Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Zu letzterem zählen unter anderem auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Die Berater von Zenit haben in diesem Jahr beispielsweise ein Maschinenbauunternehmen aus Aachen betreut, das Mitte des Jahres mit Entwürfen, Berechnungen und Konstruktionsplanungen für die Inbetriebnahme einer neuen Versuchsanlage startete. „Man kann im Rahmen der Forschungsförderung auch untergenutzte Personalkapazitäten sinnvoll einsetzen“, sagt Jürgen Schnitzmeier. Gerade bei nicht ausgelasteten Personal könne sich der Einsatz der freien Personalressourcen in Entwicklungsprojekte nicht nur perspektivisch durch Wettbewerbsvorsprung auszahlen, sondern auch durch die steuerlichen Zuschüsse. Beratungsstellen wie Zenit, die vom Land gefördert werden, helfen mit einer kostenlosen Beratung und können Unternehmen anschließend (kostenpflichtig) bei der Beantragung begleiten. Darüber hinaus haben auch die großen internationalen Beratungsgesellschaften wie Deloitte entsprechende Experten.

Wie kann man die Zulage beantragen?

Dafür ist ein zweistufiges Verfahren notwendig. Zunächst müssen sich die Unternehmen von einer externen Stelle bescheinigen lassen, dass aufgrund ihrer Aktivitäten ein Anspruch auf die Zulage besteht. Sobald diese Bescheinigung vorliegt, kann die Zulage beim Finanzamt beantragt werden. In NRW gibt es zwei Bescheinigungsstellen in Bonn und Düsseldorf. Die Beantragung ist kostenfrei und erfolgt zunächst über die Internetseite: www.bescheinigung-forschungszulage.de

Wann kann der Antrag gestellt werden?

Der Antrag kann vor, während oder sogar nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem das Forschungs- bzw. Entwicklungsprojekt gestartet wurde, gestellt werden.

Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für Unternehmen im Bereich von Innovations- oder Digitalprojekten?

Das Land NRW hat das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ aufgelegt. Damit sollen Unternehmen dabei unterstützt werden eigene Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren zu digitalisieren oder neu- bzw. weiterzuentwickeln. Das Programm besteht dabei aus zwei Komponenten – einer Gutschein- und einer Assistenten-Lösung. Bei der Gutschein-Lösung können sich Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern externe Hilfe bei Projekten oder zum Beispiel auch dem Bau von Prototypen holen. Dafür gibt es je nach Aufgabe bis zu 40.000 Euro Zuschuss. Bei der Assistenten-Lösung wiederum gibt es Zuschüsse zum Gehalt eines Hochschul-Absolventen, der bei einem Innovations- oder Digitalisierungskonzept projektbezogen eingesetzt wird. Alle Informationen zu dem Projekt gibt es unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw

Lohnt sich der Aufwand?

Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es laut Zenit mehr als 500 Förderprogramme auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Zenit-Geschäftsführer Jürgen Schnitzmeier ist daher überzeugt, dass viele Unternehmen noch deutlich mehr profitieren könnten. „Viele Unternehmer haben das Vorurteil, dass Förderprogramme sehr kompliziert sind. Das ist aber gar nicht immer der Fall“, sagt er: „Die Mittel werden dadurch leider noch lange nicht in dem Maße genutzt, wie es viele Mittelständler machen könnten.“

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