Düsseldorf Wie Bankkunden Kreditentgelte zurückbekommen

Düsseldorf · Viele tausend Verbraucher können Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, sie müssen sich aber beeilen.

Der Bundesgerichtshof hat Verwirrung ausgelöst. Zwar nicht mit seinem Urteil vom Dienstag, wonach Bankkunden zu Unrecht bezahlte Bearbeitungsgebühren bei Krediten auch nach zehn Jahren noch zurückverlangen können (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Wohl aber mit der Einschätzung, wie lange solche Kunden Zeit haben, ihr Recht durchzusetzen. Gestern stellte der BGH klar: nur bis Jahresende. Bei allen Krediten, die zwischen dem 1. Januar 2005 und dem 31. Dezember 2011 abgeschlossen wurden, verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren am 31. Dezember dieses Jahres. Das bestätigt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Verbraucher geraten deshalb unter gehörigen Zeitdruck. Wer Geld zurückhaben will, der muss schnell handeln.

Wer in alten Kreditverträgen - zum Beispiel bei einem Autokauf -ein solches Bearbeitungsentgelt entdeckt, sollte seine Bank rasch schriftlich auffordern, das Entgelt zu erstatten. Oft wurde auch der Begriff "Bearbeitungsgebühr" verwendet - beides kommt aufs Gleiche raus. "Kunden sollten ihre Bank anschreiben und eine Frist von zwei Wochen zur Erstattung gewähren. Dieser Zeitraum reicht als Frist", sagt Finanzexperte Markus Feck von der Verbraucherzentrale NRW. Einen Musterbrief gibt es im Internet unter: www.vz-nrw.de/bearbeitungsentgelte

Wegen des erwarteten großen Ansturms von Bankkunden ist es wahrscheinlich, dass es so schnell keine Antwort oder gar eine Rückerstattung gibt. "Dann sollte man Schritte einleiten, um die Verjährung zu hemmen. Dazu wird es jetzt höchste Zeit", sagt Feck. Möglich sind zwei Wege: die Schlichtungsstelle einschalten oder Klage einreichen - beides noch in diesem Jahr. Eine Klage hemmt die Verjährung in jedem Fall; damit sind Kunden auf der sicheren Seite. "Es mag sein, dass man für den Anwalt und die Gerichtskosten in Vorleistung gehen muss, aber die Kosten muss die Bank nachher tragen, wenn der Kunde Recht bekommt", sagt Feck. Das gilt auch, wenn die Bank nach Klageerhebung doch zahlt.

Wird die zuständige Schlichtungsstelle oder der Ombudsmann angerufen, stoppt das dagegen nicht in jedem Fall auch die Verjährung. Kunden sollten dies erfragen. Welche Schlichtungsstelle für welche Bank zuständig ist, können Kunden im Internet unter der Adresse www.vz-nrw.de/banken-ombudsmann herausfinden.

Umstritten ist noch, ob das BGH-urteil auch Immobiliendarlehen oder nur Konsumentenkredite betrifft. Insgesamt sind noch rund 100 Fälle beim Bundesgerichtshof anhängig.

(RP)
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