Offenbar bestehe kein Untreueverdacht Werden Ermittlungen gegen SAP-Gründer eingestellt?

Walldorf/Mannheim (rpo). Nach Medienberichten werden die Ermittlungen gegen den SAP-Mitbegründer Dietmar Hopp wahrscheinlich eingestellt. Dies habe der Leitende Mannheimer Oberstaatsanwalt Hubert Jobski dem Südwestrundfunks (SWR) bestätigt.

Derzeit bestehe kein Untreueverdacht. Wann das Verfahren genau eingestellt werde, sei noch offen, sagte Jobski nach Angaben des SWR vom Donnerstag. Zunächst müsse das Ergebnis eines Gutachtens abgewartet werden, das die Staatsanwaltschaft bei den Finanzbehörden in Auftrag gegeben habe. Hopp war zu einer Stellungnahme am Donnerstag nicht zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft hatte am 3. März gegen Hopp ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er soll mit Geld aus seiner eigenen gemeinnützigen Stiftung für Bernhard Termühlen, den Vorstandsvorsitzenden des Finanzdienstleisters MLP, gebürgt haben. Hopp sitzt im MLP-Aufsichtsrat, will bei den Neuwahlen des Gremiums am 17. Juni jedoch nicht wieder kandidieren. Bei den Ermittlungen waren auch Privat- und Büroräume Hopps durchsucht worden. Dieses Vorgehen hatte der ehemalige SAP-Aufsichtsratschef als "Akt der Willkür" bezeichnet und unter anderem in Zeitungsanzeigen harte Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft geübt.

Patronatserklärung des SAP-Mitbegründers

Ausschlaggebend für die geplante Einstellung der Ermittlungen soll nach Angaben der Rechtsanwälte von Hopp eine so genannte Patronatserklärung des SAP-Mitbegründers gewesen sein. Darin habe der 63-Jährige erklärt, bei einem Ausfall der Bürgschaft mit seinem Privatvermögen zu haften. Mit diesem Dokument sei der Tatbestand der Untreue ausgeschlossen, da der Stiftung kein Vermögensschaden hätte entstehen können. In dem noch ausstehenden Gutachten geht es nach Angaben des SWR um den möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit der Hopp-Stiftung. Je nach Ergebnis dieses Gutachtens könne das Verfahren neu aufgerollt werden.

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