Berlin Werden Autobahnen privatisiert?

Berlin · Ein Formulierungsvorschlag für einen neuen Gesetzentwurf schließt das nicht aus.

Die Verhandlungen über die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft laufen auf Hochtouren. Ein neuer Passus im Grundgesetz soll die Zuständigkeiten für Autobahnen und Bundesstraßen neu regeln.

Nach einem Formulierungsvorschlag zum Gesetzentwurf, über den die Deutsche Verkehrs-Zeitung (DVZ) berichtet, soll der Bund künftig die Bundesautobahnen planen, bauen, finanzieren und erhalten. Die Länder sollen nur noch für die Bundesstraßen zuständig sein.

Verfassungsrechtler Georg Hermes hält den Änderungsvorschlag allerdings für nicht eindeutig. Dieser schließe nicht explizit aus, dass private Unternehmen Anteile an der Gesellschaft erwerben dürfen. Nach dem vorgeschlagenen Gesetzestext, der die Handschrift des Bundesfinanzministeriums trägt, könne der Bund 51 Prozent der Anteile halten und die übrigen 49 Prozent an Privatunternehmen vergeben.

"Wir wollen jetzt keine Privatisierung, wir wollen sie aber auch nicht für die kommenden 100 Jahre ausschließen", sagte Werner Gatzer, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, der DVZ. Er könne noch nicht sagen, was die laufende Ressortabstimmung am Schluss bringen werde.

Die Variante, dass nur die Bundesautobahnen in die Verwaltung der Infrastrukturgesellschaft übergehen sollen, ist auch im Sinne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Am Donnerstag haben die Chefs der Staatskanzleien mit dem Bundeskanzleramt den Entwurf beraten. Am 17. November soll es weitergehen.

Der mit "streng vertraulich" gekennzeichnete Gesetzentwurf soll auch die Personalfragen klären. Die Länder haben sich gegen eine Bundesverwaltung für die Straßen gewendet, weil sie um Tausende Mitarbeiter in den Straßenbauverwaltungen fürchten.

(RP)
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