Düsseldorf Wer als Rentner Steuern zahlen muss

Düsseldorf · Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz urteilte im März 2011 über den Fall eines Ehepaares, das mehr als zehn Jahre die kleine Rente der Ehefrau in seiner Steuererklärung "vergessen" hatte: Steuerhinterziehung. Hintergrund für dieses Urteil (Az.: 2 K 15902/10) ist die Überzeugung der Finanzrichter, dass sich auch bei Laien herumgesprochen haben müsste, dass Renten steuerpflichtig sind.

Steueranteil Der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente sinkt seit 2005 für jeden neuen Rentnerjahrgang. Für diejenigen, die 2005 in Rente waren, sind noch 50 Prozent der damals bezogenen Rente steuerfrei. Bei einem Bruttorentenbetrag, der damals (vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) beispielsweise 12 000 Euro betrug, sind damit 6 000 Euro steuerfrei. Dieser (feste) Freibetrag gilt lebenslang. Für diejenigen, die 2013 in Rente gegangen sind, liegt der steuerfreie Anteil noch bei 34 Prozent (2014: 32 Prozent). Von einer gesetzlichen Jahresrente von 12 000 Euro waren nur noch 4 080 Euro steuerfrei. Für den Rentnerjahrgang 2040 wird die volle gesetzliche Rente steuerpflichtig sein.

Freibeträge Dass ein zunehmend größerer Teil der Rente zu versteuern ist, bedeutet nicht, dass Ruheständler tatsächlich vom Fiskus zur Kasse gebeten werden. Denn vom steuerpflichtigen Anteil der Rente wird der steuerliche Grundfreibetrag abgezogen, der 2014 bei 8 354 Euro (Verheiratete: 16 708 Euro) liegt. Zudem mindern weitere Pauschalen und Ausgaben das steuerpflichtige Einkommen – etwa die Werbungskostenpauschale (für Rentner: 102 Euro pro Jahr), der Sonderausgabenpauschbetrag (36 Euro) und die Beiträge zu bestimmten Versicherungen. Auch Behindertenfreibeträge oder Ausgaben für Haushaltshilfen oder Handwerker werden vom Fiskus anerkannt.

Alleinstehende, die nur eine gesetzliche Rente und keine weiteren Einkünfte beziehen, müssen 2014 bis zu einer monatlichen Rente von rund 1 225 Euro keine Steuern entrichten. Für Ehepaare gilt der doppelte Wert. Das hat das Bundesfinanzministerium errechnet. Abgaben müssen vor allem diejenigen zahlen, die noch weitere Einkünfte – etwa aus Betriebsrenten, Vermietungen oder Kapitalanlagen – erzielen. Dies ändert sich aber zunehmend. Immer häufiger müssen auch Rentner mit Durchschnittseinkommen Steuern abführen.

Steuererklärung Ob Steuern fällig werden, wollen die Finanzämter auch bei Rentnern auf der Basis von Steuererklärungen entscheiden. Eine solche Erklärung müssen auch diejenigen Ruheständler abgeben, die früher von Finanzbeamten erfahren hatten, dass sie sich die Erklärung sparen könnten. Dazu braucht man keinen Steuerberater. In vielen Fällen reicht es, die Rente in der "Anlage R" zu deklarieren und mit einer Bescheinigung des Versicherungsträgers beim Finanzamt abzugeben. Wenn klarwird, dass künftig nichts zu holen sein wird, sollte man mit dem Sachbearbeiter das weitere Verfahren vereinbaren.

Gläserne Renten Die gesetzlichen, betrieblichen und privaten Versicherer geben Kontrollmitteilungen über alle Renteneinkünfte ab. So können die Finanzbehörden erfahren, wie hoch die Bezüge sind. Schummeln ist nicht angesagt.

(RP)
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