Düsseldorf Wenn der Versicherer nicht zahlen will

Düsseldorf · Aus Schaden wird man mitunter nicht nur klug, sondern auch arm. Das kann passieren, wenn der Versicherer die Regulierung verweigert. Wir erklären, wie Verbraucher Fehler schon bei der Schadenmeldung vermeiden.

Wann ist nun das iPhone heruntergefallen? Wer hat es angeblich beschädigt? Wo ist der Schaden aufgetreten? Zu welcher Uhrzeit genau? War Alkohol im Spiel? Kleine Kinder in der Quere? Ein Hund nicht richtig im Griff? Tausend Fragen hat ihr Versicherer Rosa Ludwig gestellt - "und am Ende war ich so verwirrt, dass ich mich irgendwie selbst nicht mehr genau erinnern konnte. Und dann wollte die Versicherung nicht zahlen", ärgert sich die 78jährige. Der einzige Fall in 30 Jahren, in denen sie einen Schaden bei der Haftpflicht meldete, wurde zum Fiasko.

Rosa Ludwigs Fall ist keine Ausnahme. Viele werfen den Versicherern Verzögerungs- und Zermürbungstaktiken beim Begleichen von Leistungen vor - vor allem, wenn die Summen höher sind. Das bestätigen Verbraucherschützer. Aber manchmal ist es der Versicherungsnehmer selbst, der dem Versicherer unwissentlich in die Hände spielt und ein Detail liefert, an dem das Unternehmen seine Leistungsverweigerung festmachen kann.

Versicherungsbedingungen Der banalste Fall der Leistungsverweigerung ist, wenn ein Schaden gar nicht versichert ist. Viele Versicherungsnehmer haben nie einen Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen. Dabei sind die der Hauptgrund für Streitigkeiten. Hier ist klar aufgelistet, in welchen Fällen der Versicherer in Leistung tritt - und was ausgeschlossen ist. "Mindestens die Kurzform, das Produktinformationsblatt, sollte man lesen", rät Thorsten Rudnik, Versicherungsberater und Experte bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Hier steht auch geschrieben, welche Pflichten der Versicherungsnehmer erfüllen muss. Im Schadenfall muss er alles Zumutbare tun, den Schaden gering zu halten.

Antragstellung Die größte Fehlerquelle. "Mindestens 50 Prozent der Streitigkeiten bei Leistungsverweigerung drehen sich um die vorvertragliche Anzeigenpflicht", sagt Rudnik. Also fehlende oder falsche Angaben im Antrag für eine Police. Im Schadenfall, so heißt es, werde der Versicherer jedes Detail überprüfen und jedes Schlupfloch nutzen, um die Leistung zu verzögern, zu reduzieren oder gar zu verweigern. Knackpunkt sind die Gesundheitsfragen. Sie werden allzu oft schludrig beantwortet. Oder der Kunde lässt sie gar vom Versicherungsvertreter ausfüllen. "Dieser erhält eine Provision und ist nicht unabhängig", warnt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Solche Anträge sollte man mit Hilfe unabhängiger Berater ausfüllen.

Schadenmeldung Versäumt der Versicherungsnehmer Fristen bei der Schadenmeldung, macht er es dem Unternehmen einfach, sich querzustellen. Bei der Unfallversicherung müssen Schäden unverzüglich gemeldet werden, in der Regel spätestens binnen einer Woche. "Bei Policen, die den Todesfall absichern, gilt sogar nur eine Frist von 48 Stunden. Möchte man Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, lohnt es sich auch, sich einen unabhängigen Experten an die Seite zu holen", rät Boss. Oft seien 30-seitige Fragebögen auszufüllen. Laien wählten mitunter Formulierungen, "die den Nährboden für juristische Auseinandersetzungen bieten".

Rechtsschutzversicherung Kommt es zum Streit zwischen Versicherer und Versichertem, können sich Kunden an die Verbraucherzentralen oder den BdV wenden. Auch der Versicherungs-Ombudsmann kann hier helfen. Seine Entscheidungen sind bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend für die Versicherer. In letzter Instanz bleibt der Gang vors Gericht. Eine Rechtsschutzversicherung, die unter anderem Anwalt und Prozesskosten finanziert, ist dann ein Segen. Aber auch die schließt mitunter Leistungen aus. "Wenn es beim Streit um Angaben in einem Versicherungsantrag dreht, leistet die Rechtsschutzversicherung nur, wenn sie schon vor dem Zeitpunkt der umsrittenen Antragstellung abgeschlossen wurde", warnt Rudnik.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort