Renten-Serie So funktioniert die Rente mit 63

Berlin · Jährlich gibt es mehr als 250.000 Anträge. Doch um wirklich abschlagsfrei den vorzeitigen Ruhestand genießen zu können, müssen Berufstätige einiges beachten.

 Zwei Rentner bei einem Spaziergang in Duisburg.

Zwei Rentner bei einem Spaziergang in Duisburg.

Foto: dpa, cas tba tba kno

Die Rente mit 63 ist ein Renner: Mehr als eine Million Menschen haben sie seit ihrer Einführung Mitte 2014 bereits beantragt. Die Bundesregierung hatte bis zu 200.000 Antragsteller pro Jahr erwartet. Tatsächlich sind es aber bis zu 250.000 pro Jahr.

In Zukunft dürften die Antragzahlen eher sinken. Immer weniger Arbeitnehmer erfüllen wegen ihrer oftmals unterbrochenen Erwerbsbiografien oder einem späteren Erwerbsbeginn die wichtigste Voraussetzung für den abschlagsfreien frühen Ruhestand: Sie kommen nicht auf die 45 Versicherungsjahre, die der Rentenversicherung nachgewiesen werden müssen.

Wie funktioniert die Rente mit 63? Hier gibt's alle Infos
Foto: grafik

Um nämlich mit 63 Jahren die 45 Versicherungsjahre zu erfüllen, müssen Arbeitnehmer ab dem Teenageralter ununterbrochen in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Kurzzeitige Unterbrechungen wegen Arbeitslosigkeit werden zwar angerechnet, ebenso wie Zeiten der Pflege von Angehörigen, der Erziehung von Kindern bis zum zehnten Lebensjahr sowie der Bezug von Schlechtwetter-, Insolvenz- und Kurzarbeitergeld.

Doch viele heutige Arbeitnehmer schaffen die magischen 45 Jahre trotzdem nicht. Denn immer weniger Jüngere beginnen heutzutage eine Lehre. Immer mehr junge Menschen machen Abitur und studieren. Und viele von ihnen beenden ihr Studium natürlich erst in ihren Zwanzigern und steigen erst dann in einen sozialversicherungspflichtigen Job ein. Zudem zählen die frühere Arbeitslosenhilfe oder das Arbeitslosengeld II nicht mit, wenn es um die Berechnung der Versicherungsjahre geht.

Frauen erfüllen die Bedingungen für die vorzeitige Rente häufig nicht, weil ihre Erwerbszeiten trotz der Anrechnung der Kindererziehungszeiten oft zu kurz waren. Im Ergebnis profitierten von der Rente mit 63 vor allem Männer im Handwerk und in den großen Industriebetrieben. Um gezielte Frühverrentungen in diesen Unternehmen zu vermeiden, wird Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Beginn der vorzeitigen Rente aber nicht mitgezählt. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme bei einer Insolvenz des Arbeitgebers.

Die Kosten für die Rente mit 63 belaufen sich bereits auf 1,3 Milliarden Euro monatlich – eine erhebliche Belastung für die Beitragszahler. Vor allem jüngere Jahrgänge werden benachteiligt. Denn sie zahlen durch die Rente mit 63 über eine längere Lebensphase höhere Beiträge, können selbst von der Rente aber erst in einem späteren Lebensalter profitieren. Denn mit 63 Jahren konnten tatsächlich nur Arbeitnehmer bis zum Jahrgang 1952 abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle nachfolgenden Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um zwei Monate pro Jahrgang an. Wer 1958 geboren wurde, kann im Jahr 2022 erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für 1964 Geborene gilt wieder die alte Regel, dass sie erst mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie im Jahr 2029 die 45 Versicherungsjahre nachweisen.

Wer die Bedingungen der abschlagsfreien Rente erfüllt, sollte allerdings zwei Nachteile bedenken: Abschlagsfrei bedeutet nicht, dass die Rente bei vorgezogenem Ruhestand genauso hoch ist wie bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Denn würde man noch weiter arbeiten und in die Rentenversicherung einzahlen, wäre der Rentenanspruch wegen der längeren Einzahlungen am Ende entsprechend höher. Das kann im Einzelfall 100 Euro oder mehr pro Monat ausmachen. Auf jeden Fall sollten sich Interessierte vom Sozialverband VdK oder von der Rentenversicherung vor der Entscheidung beraten lassen.

Zudem darf man bei vorgezogenem Ruhestand bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nur begrenzt Geld hinzuverdienen. Nicht angerechnet auf die Rente wird nur ein jährlicher Freibetrag von 6300 Euro. Das entspricht dem Jahresverdienst aus einem 450-Euro-Job plus Weihnachtsgeld. Alles, was diese Grenze überschreitet, wird pauschal mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich dadurch um diesen Betrag.

Ein Rechenbeispiel: Ein Rentner mit vorgezogenem Ruhegeld bezieht monatlich 950 Euro Rente, zusätzlich verdient er noch weitere 1.510 Euro. Von den jährlich 18.120 Euro kann er 6.300 Euro ohne Kürzung verdienen, es bleiben 11.820 Euro pro Jahr, 985 Euro im Monat. Davon werden 40 Prozent, also umgerechnet 394 Euro pro Monat von der gesetzlichen, vorgezogenen Rente abgezogen. Der Rentner erhält also wegen des Zusatzverdienstes unterm Strich nur noch 556 Euro Rente. Erst nach Erreichen der normalen Regelaltersgrenze könnte er dann unbegrenzt hinzuverdienen.

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