Abgabefrist endet Was ohne Grundsteuererklärung passiert
Düsseldorf · An diesem Dienstag läuft die Frist für die Steuerpflichtigen ab. Danach wird es wohl zunächst ein Erinnerungsschreiben der Behörden geben, noch keine Säumniszuschläge oder Zwangsgelder.
Am 31. Januar läuft die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-feststellungserklärung ab. Eine offizielle Verlängerung dieser Frist wird es nicht geben. Viele haben die Erklärung bisher aber noch nicht abgegeben.
Was passiert, wenn die Erklärung zu spät abgegeben wird? Bei der Grundsteuer gelten die gleichen Regeln wie bei der Einkommensteuer: Finanzämter können säumigen Steuerpflichtigen erst mal ein Erinnerungsschreiben schicken. Sie müssen das aber nicht; theoretisch können sie direkt Verspätungszuschläge und Zwangsgelder verhängen. Ein Verspätungszuschlag beträgt nach Angaben der Finanzbehörden für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der Steuer, mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung. Das wird meist aber erst erhoben, wenn die Frist um eineinviertel Jahre überschritten wurde. Das Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Wie wahrscheinlich sind diese Strafgelder? Erst einmal unwahrscheinlich. Vier Bundesländer wollen zunächst Erinnerungsschreiben verschicken und erst nach Ablauf der neuen Frist mögliche Verspätungszuschläge sowie Zwangsgelder festsetzen. Zehn weitere, darunter Nordrhein-Westfalen, schicken auch erst eine Erinnerung; aber bei ihnen ist nicht klar, wann der Verspätungszuschlag erhoben wird. Hamburg hat noch nicht über das weitere Verfahren entschieden, in Bayern sind Fristverlängerungen im Einzelfall denkbar.
Was passiert, wenn die Erklärung gar nicht abgegeben wird? Dann kann das Finanzamt ebenso wie bei verspäteter Einreichung theoretisch die Steuerschuld schätzen. Das kann zum Nachteil der Steuerpflichtigen passieren, und es entbindet auch nicht von der Pflicht zur Erklärung. Man kann eine Fristverlängerung beantragen, der die Behörden bei ausreichender Plausibilität auch stattgeben.
Was passiert aktuell? In Nordrhein-Westfalen haben der Bund der Steuerzahler, die Deutsche Steuergewerkschaft, die Steuerberaterverbände in Köln, Düsseldorf und Westfalen-Lippe, Haus und Grund sowie der Verband Wohneigentum gefordert, dass die Grundsteuerwertbescheide vorläufig erlassen werden. Das erspare dem einzelnen Grundstückseigentümer, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben, sofern er grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnungsmethoden des Bundesmodells habe. Die Beteiligten wollen Musterverfahren auf den Weg bringen, über die aber wohl erst in den nächsten Jahren entschieden werden dürfte. Bis dahin würden Eigentümer, Finanzämter und Steuerberater mit Einsprüchen belastet, sofern die Bescheide nicht vorläufig ergingen, so der Bund der Steuerzahler. Finanzverwaltung und die Beratungsbranche seien schon jetzt am Limit, sodass eine längere Bearbeitungszeit für die Einkommensteuererklärungen zu befürchten sei und Steuerpflichtige somit länger auf Erstattungen warten müssten.