Düsseldorf Was man beim Umtausch von Geschenken beachten muss

Düsseldorf · Mit dem Weihnachtsgeschäft zeigten sich die Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen zufrieden. Vor allem an den letzten beiden Tagen vor Weihnachten seien die Geschäfte voll gewesen, meldete gestern der Handelsverband. Nun rechnet die Branche auch mit einem guten Nach-Weihnachtsgeschäft. Durch den starken Anstieg von Geschenk-Gutscheinen nehme die Zahl der Kunden, die ihre Geschenke umtauschen wollen, zwar weiter ab. Aber auch beim Einlösen der Gutscheine gibt es Fristen zu beachten. Ein Überblick.

Muss der Händler einen Artikel zurücknehmen? Grundsätzlich ist kein Händler dazu verpflichtet ein Geschenk zurückzunehmen, solange es nicht beschädigt ist. In der Regel zeigen sich Geschäfte gerade nach Weihnachten aber sehr kulant. Wer online eingekauft hat, kann den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne einen Grund angeben zu müssen.

Muss ein Artikel originalverpackt sein? Auch das gibt es: Die Freude über das neue Tablet ist groß, doch die Enttäuschung folgt sogleich - es funktioniert nicht. Die Originalverpackung sei dann keine zwingende Voraussetzung, heißt es beim Handelsverband NRW. "Ob eine Sache mangelhaft ist, kann der Kunde ja erst feststellen, wenn er die Ware auspackt und nutzt", sagt Anne Linnenbrügger-Schauer. Anders sieht das bei Ware aus, die nicht gefällt. Der Vegetarier sollte den Grill also besser gleich verpackt lassen.

Braucht man zum Umtausch den Kassenbon? Ja. Bei Kartenzahlung tut es zur Not aber auch der Kontoauszug.

Kann man Geschenke auch 14 Tage nach Kauf umtauschen? Zur Weihnachtszeit zeigen sich sowohl Online-Händler als auch der stationäre Handel großzügig: Amazon und Otto gewährleisten beispielsweise ein verlängertes Rückgaberecht bis zum 31. Januar 2017. Zalando bietet sogar ein Rückgaberecht von 100 Tagen. Ist ein Artikel beschädigt, ist der Händler aber ohnehin in der Pflicht, den Artikel auch nach der 14-Tages-Frist zurückzunehmen oder zu ersetzen.

Gibt es Artikel, die vom Umtausch ausgeschlossen sind? Der Händler allein entscheidet, wann und was er zurücknehmen möchte, solange Produkte unbeschädigt sind. Bei manchen Warengruppen kann man also auch Pech haben: Bei Unterwäsche und speziellen Anfertigungen etwa. Soll etwa ein Maßanzug umgetauscht werden, muss das mit dem Händler individuell vereinbart werden.

Wie lange sind Gutscheine gültig? Gutscheine gelten, solange sie nicht ausdrücklich befristet wurden, in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.

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