Energiepaket der Regierung Was die Pflicht zur Heizungsprüfung für Sie bedeutet

Düsseldorf · Kürzlich beschloss die Bundesregierung mehrere Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung in der aktuellen Gasmangellage. Eine Maßnahme davon, eine Art Heizungsoptimierung, ist seit dem 1. Oktober Pflicht. Was das Verfahren von den bereits etablierten Heizungschecks und Heizungswartungen unterscheidet.

Die neue Heizungsprüfung gilt ab 1.Oktober. (Symbolbild)

Die neue Heizungsprüfung gilt ab 1.Oktober. (Symbolbild)

Foto: Deutscher Verband Flüssiggas e. V./Tomasz Zajda

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) – sperriger geht es kaum. Doch dahinter steckt eine wichtige Energiespar-Maßnahme, die das Bundeswirtschaftsministerium kürzlich gemeinsam mit dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) entwickelt hat. „Der Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, ist verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen“, heißt es in der Verordnung, die zum 1. Oktober in Kraft tritt. Demnach ist die Überprüfung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die neue Heizungsprüfung unterscheidet sich dabei von der bekannten Heizungswartung und dem vom ZVSHK bereits etablierten Heizungscheck 2.0. Wir erklären die Unterschiede.