Düsseldorf Was für die Steuererklärung wichtig ist

Düsseldorf · Bis 31. Mai muss die Erklärung für 2017 beim Finanzamt vorliegen. Auch in diesem Jahr gibt es einige Änderungen.

Die Steuererklärung lohnt sich. Arbeitnehmer konnten bisher im Schnitt 850 Euro zurückholen, wie die Stiftung Warentest ermittelt hat. Daher rät Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH): "Egal ob Arbeitnehmer, Rentner oder Auszubildender, alle sollten eine Steuererklärung machen." Viele Menschen können Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Haushalts-Dienstleistungen absetzen. Und all das wird nun leichter.

Ab der Steuererklärung 2017 müssen keine Belege mehr eingereicht werden, wenn man online über das Portal Elster arbeitet. "Die so übermittelten Erklärungen werden schneller bearbeitet", verspricht die Finanzverwaltung NRW. Gleichwohl kann das Finanzamt bei Bedarf weitere Nachweise verlangen. Belege müssen daher aufbewahrt werden. Ab 2018 werden alle Ehe- und eingetragene Lebenspartner nach der Hochzeit automatisch in die Steuerklassenkombination IV/IV eingruppiert - egal, ob beide Partner berufstätig sind oder nicht. Deshalb rät der VLH allen frisch Verheirateten, zu prüfen, welche Kombination für sie die günstigste ist.

Für Sofortabschreibung wurde der Grenzwert sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 952 Euro angehoben. Kauft ein Arbeitnehmer privat Dinge, die er auch beruflich nutzt, kann er die entsprechenden Aufwendungen in der Regel anteilig als Werbungskosten absetzen. Das gilt zum Beispiel für Laptops, Smartphones und Büromöbel. Liegen die Anschaffungskosten unter dem neuen Grenzwert, kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen für das Jahr des Kaufs vollständig steuerlich geltend machen. Die Regelung gilt für Käufe ab 2018 und wird steuerlich erst mit der Erklärung im nächsten Jahr wirksam.

Grundsätzlich kann man sich bei Werbungskosten entscheiden, ob man die Pauschale von 1000 Euro nutzt oder die Kosten - zum Beispiel Fahrtkosten oder Ausgaben für Arbeitsmittel - einzeln nachweist. "Dann kann man mehr als 1000 Euro absetzen", sagt Georgiadis.

Erhöht wurden der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. So kommt man nun auf einen Freibetrag von 7428 Euro pro Kind. Da das steuerfreie Existenzminimum angehoben wurde, steigt auch der Höchstbetrag für die Unterhaltung bedürftiger Angehöriger. Dafür kann man bis zu 9000 Euro von der Steuer abziehen. Laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine sind zudem Beiträge zur Basisabsicherung in die Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung zusätzlich absetzbar. Eigenes Einkommen des Unterstützten verringert allerdings den maximalen Abzugsbetrag, wenn es im Jahr 624 Euro übersteigt.

Mehr Steuern müssen künftig deutsche Fonds zahlen. Als Ausgleich werden die Sparer teilweise von der Abgeltungsteuer, die die Banken automatisch einbehalten, freigestellt. Bei einem Fonds, der mindestens 51 Prozent in Aktien anlegt, bekommt der Privatanleger 30 Prozent der Ausschüttungen steuerfrei, bei Immobilienfonds sogar 60 Prozent. Wer 2017 mit Bitcoin Gewinne gemacht hat, sollte diese dem Finanzamt nicht unterschlagen. Generell müssen alle Transaktionen offengelegt werden. "Heute können deutsche Behörden sich jederzeit im Ausland um Amtshilfe bemühen. Daher sollten versäumte Angaben auch schnellstmöglich nachgeholt werden", rät der Fachanwalt für Steuerrecht, Joerg An-dres. Das gilt auch für andere Kapitalerträge: "Generell ist eine Nacherklärung nur solange straffrei möglich, wie die jeweilige Tat noch nicht entdeckt ist", warnt er.

Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und sie selbst erstellt, muss dies bis zum 31. Mai 2018 tun. Ab 2019 haben die Bürger mehr Zeit - bis zum 31. Juli. Wer Zeitprobleme hat, etwa durch Krankheit, Auslandsaufenthalt oder weil Unterlagen fehlen, kann schriftlich um eine Fristverlängerung bitten. In der Regel wird dann der 30. September als neuer Stichtag festgelegt. Wer sich durch Experten beraten lässt, hat mehr Zeit. Die Steuererklärung für 2017 muss dann erst am 31. Dezember 2018 abgegeben werden. Wer das Erinnerungsschreiben des Finanzamtes ignoriert, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Möglich sind bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrags, höchstens 25.000 Euro. Seit Januar wurde der Zwangsgeld-Prozess automatisiert: Jeder, der seine Steuererklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungszeitraumes abgibt und keine Fristverlängerung beantragt hat, muss einen Verspätungszuschlag zahlen.

Für Selbstständige und viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung Pflicht. Doch manche Geringverdiener und Singles ohne Kinder müssen nicht. Doch auch für sie kann es sich lohnen. Wer die Erklärung freiwillig abgibt, kann dies bis zu vier Jahre rückwirkend tun. Die Steuererklärung für 2017 kann also bis Ende 2021 an das Finanzamt übermittelt werden.

Wer Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen will, kann seine Steuererklärung über das Online-Programm "Elster" des Finanzamts machen. Zudem gibt es viele Steuerprogramme, die Hilfe bieten. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen zum Steuerberater gehen.

(RP)
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