Düsseldorf Was die Niki-Insolvenz für Verbraucher bedeutet

Düsseldorf · Nach Air Berlin hat auch die Tochtergesellschaft Niki Insolvenz angemeldet und stellt den Betrieb ein. Tausende Passagiere sitzen im Ausland fest. Der Insolvenzverwalter verspricht, dass fast alle Kunden ihr Geld zurückerhalten oder umgebucht werden. Wir beantworten wichtige Fragen.

Wie viele Passagiere sind betroffen?

In den nächsten zwei Wochen werden rund 5000 Niki-Reisende zunächst ohne Rückflug dastehen. Das teilte das österreichische Verkehrsministerium mit. Niki-Insolvenzverwalter Lucas Flöther erklärte, knapp 40.000 Passagiere hätten bis 27. Dezember den Heimflug mit Niki geplant. Rund 15.500 von ihnen hätten selbst gebucht, 25.500 über Reiseveranstalter und Reisebüros.

Wie viele Tickets werden ungültig?

Niki hat 410.000 Tickets verkauft, die wegen der Einstellung des Flugverkehrs unbrauchbar sind. Doch 210.000 sind Teil von Pauschalreisen - Veranstalter müssen den Ersatzflug buchen. Direktbuchern, die etwa 200.000 Tickets bei Niki gekauft haben, werden die Kosten erstattet, sofern die Flugscheine nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin am 15. August gekauft wurden. Das sagt der Niki-Insolvenzverwalter.

Wie kommen Passagiere zurück?

Mehrere deutsche Fluggesellschaften wollen Betroffenen kurzfristig noch verfügbare Sitzplätze zu Sonderkonditionen für einen Rückflug anbieten. Das teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) mit. Der Ferienflieger Condor will Passagiere, die direkt bei Niki gebucht haben, nach eigenen Angaben kostenfrei nach Deutschland zurückfliegen, soweit Sitzplätze verfügbar sind. Condor kündigte den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten an. Die Reisenden sollten sich direkt an die Check-in-Schalter an dem jeweiligen Flughafen wenden. Das Angebot gilt für Individualreisende - für Pauschalreisende ist der jeweilige Reiseveranstalter in der Pflicht.

Was sollten Pauschalreisende tun?

Gestrandete Pauschalurlauber im Ausland sollten nicht vorschnell eine Rückreise auf eigene Faust buchen. "Nicht schnell irgendwie selbst was machen, sondern immer bei der Pauschalreise auf die Reiseleitung, auf den Reiseveranstalter zugehen, diesen in die Pflicht nehmen", sagt der Reiserechtler Paul Degott. Wer eine Rückreisemöglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbieter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot auf dessen Kosten zu buchen. "Diese Fristsetzung ist sehr wichtig", sagte Degott. Erst wenn der Anbieter dann trotzdem nicht rechtzeitig aktiv wird, sollten Reisende die Rückreise selbst buchen und Schadenersatzforderungen stellen.

Wie geht es für die Airline weiter?

"Wir haben noch ein paar Tage Zeit, einen Investor für Niki zu finden", erklärt Insolvenzverwalter Flöther. Er werde umgehend Gespräche mit in Frage kommenden Investoren aufnehmen, um einen möglichst großen Teil der Arbeitsplätze zu erhalten. Flöthers Plan ist, einzelne Teile des Geschäftsbetriebs zu verkaufen statt das komplette Unternehmen. Niki beschäftigt rund tausend Mitarbeiter, rund 210 in Deutschland und rund 790 in Österreich. Die größte Basis neben Wien war in Düsseldorf.

(RP)
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