Düsseldorf Was Bankkunden bei kostenfreien Girokonten beachten müssen

Düsseldorf · Immer wieder haben Banken versucht, bisherige Gratiskonten in Modelle mit Gebühren umzuwandeln. Verbraucherschützer warnen vor Abzocke.

Viele Kunden der San-tander Consumer Bank und kleinerer Sparkassen in Deutschland haben in diesem Jahr von ihren Geldinstituten Post bekommen, die den wenigsten Verbrauchern gefallen haben dürfte: Unter dem Deckmantel eines neuen Angebots wurden bisher gebührenfreie Girokonten in kostenpflichtige umgewandelt – einfach so, ohne gesonderte Zustimmung des Kunden.

Immer wieder werden solche Fälle bekannt. Zumeist haben die Inhaber der Konten dabei das Nachsehen. Denn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken, die der Kunde bei der Eröffnung eines Girokontos unterschreibt, können Anpassungen der Gebühren erlauben – allerdings nicht ohne Einverständnis-Erklärung des Kunden, wie ein Gerichtsurteil zeigt: Die Verbraucherzentralen hatten gegen die Santander Consumer Bank (Mönchengladbach) geklagt und vor dem Landgericht Mönchengladbach Recht bekommen (Az.: 8 O 62/12).

Tenor des Urteils: Eine Bank darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden den Vertrag ändern. Die Santander Bank hatte den betroffenen Kunden im Mai mitgeteilt, ihr Konto bleibe nach der Umstellung in den ersten zwölf Monaten zunächst kostenlos. Danach falle für das sogenannte Premium-Konto eine Kontoführungsgebühr von 5,99 Euro im Monat an. Zugleich wurde demnach den Kunden mitgeteilt, sie könnten innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen sowie nach Ablauf der zwölf Monate das Konto kündigen.

Das Gericht sah in der Vorgehensweise der Bank eine Irreführung der Kunden. In dem Schreiben habe das Institut "den fehlerhaften Eindruck" erweckt, es sei ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden berechtigt, das Konto einseitig auf ein anderes Modell umzustellen. Dem Urteil des Gerichts zufolge bedarf es aber "für eine Vertragsänderung übereinstimmender Willenserklärungen beider Parteien" – auch wenn dafür "schlüssiges Verhalten" reiche, das aber über reines Schweigen hinausgehen müsse.

Bei der Verbraucherzentrale heißt es dazu, die Bank müsse Kunden unbedingt schriftlich informieren und über die Konsequenzen aufklären, die ein mögliches Schweigen des Kunden haben könnte.

Außerdem betont etwa der Bank-Experte der NRW-Verbraucherzentrale, Christian Urban, dass Kunden bei Gebührenänderungen ein Sonderkündigungsrecht hätten. "An eine Frist muss man sich nicht halten", sagt Urban. Allerdings sollten sich Verbraucher darüber Gedanken machen, was sie von ihrer Bank erwarteten, so Urban. Wer sein Geld lediglich verwalten möchte, ohne Wert auf eine Beratung zu legen, kann mitunter bei einer Direktbank sehr günstige Konditionen für ein Girokonto bekommen – vor allem wenn die meisten Bankgeschäfte online abgewickelt würden.

Besonders bei Filialbanken aber auch bei Direktbanken sind völlig kostenfreie Konten allerdings selten. Häufig verstecken sich im Kleingedruckten Gebühren, die für ein bestimmtes Serviceangebot anfallen. Oder aber die Kostenfreiheit ist an Bedingungen geknüpft – etwa an einen regelmäßigen Zahlungseingang.

Informationen gibt es bei der Verbraucherzentrale NRW im Netz unter www.vz-nrw.de/rund-ums-girokonto-6

(RP)
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