Cum-Ex-Skandal Ex-Banker gegen Ex-Staatsanwältin

Düsseldorf · Warum der frühere Warburg-Bank-Chef Christian Olearius die langjährige Cum-ex-Ermittlerin Anne Brorhilker angezeigt hat und warum sich die Staatsanawaltschaft dazu bisher nicht äußert.

Anne Brorhilker bei einem Prozess im Jahr 2020.

Foto: dpa/Oliver Berg

Noch vor einigen Monaten wurde die frühere Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker als prominenteste Jägerin der Cum-ex-Steuerverbrecher gefeiert, die mit ihrem Wechsel zur Bürgerbewegung Finanzwende die Konsequenzen aus einer zu schwachen Ausstattung der Ermittlungsbehörden gezogen habe. Jetzt ist die Starjuristin selbst zum Angriffsziel geworden. Eine Strafanzeige durch die Anwälte von Christian Olearius, dem früheren Chef der Hamburger Privatbank Warburg, bei der Kölner Staatsanwaltschaft lösen neue Diskussionen aus.

Die Anzeige beinhaltet schwerwiegende Vorwürfe. „Vorsätzlich und bewusst“ habe Brorhilker „unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht“, heißt es in dem Schreiben, das unserer Redaktion vorliegt. Der konkrete Vorwurf lautet auf Rechtsbeugung. Brorhilker habe unwahre und unvollständige belastende Aussagen mehrerer Kronzeugen „ohne jede Überprüfung als wahr und vollständig beziehungsweise ausreichend“ dargestellt.

Anne Brorhilker hat sich bisher zu den Vorwürfen nicht geäußert. Und die Staatsanwaltschaft in Köln hat den Eingang der Anzeige auch noch nicht bestätigt. Ein Sprecher der Behörde erklärte am Dienstag auf Anfrage, es sei grundsätzlich so, dass die Staatsanwaltschaft nach Eingang einer Strafanzeige prüfe, ob dieser „ein sogenannter Anfangsverdacht, also ein Mindestbestand an strafrechtlich relevanten Beweis­tatsachen zu entnehmen ist“. Nur dann könne man ermitteln, und erst dann könnten „unter gewissen Umständen“ Auskünfte zu Beschuldigten, zum Verfahrensgegenstand und zum Stand der Ermittlungen erteilt werden.

Das mag auch ein Grund für Brorhilkers bisheriges Schweigen sein. Noch ist offen, wann sie sich äußern wird. Andererseits geht es in der Strafanzeige auch nicht nur um sie, sondern auch um einen Kronzeugen im Olearius-Prozess, der vor einigen Monaten wegen Verhandlungsunfähigkeit des 82-jährigen Angeklagten eingestellt worden war. Dieser Kronzeuge habe in mindestens sechs Fällen vor dem Landgericht Bonn bewusst die Unwahrheit gesagt und Olearius sowie weitere Personen zu Unrecht belastet.

Im Kern geht es um ein Gespräch in der Warburg-Bank, bei dem Olearius nach Angaben des Kronzeugen beteiligt gewesen sein soll, das es nach Darstellung der Anwälte des Ex-Bankchefs aber nicht gegeben haben kann. Sie berufen sich dabei auf Kalendereinträgen und E-Mail­daten. Dass die Aussagen des Zeugen aus ihrer Sicht vorsätzlich falsch sind, müsste Brorhilker klar gewesen sein, argumentieren sie. Darum der Vorwurf der Rechtsbeugung.

Die Strafanzeige vier Monate nach dem Ende des Prozesses gegen Ex-Warburg-Chef Olearius fällt zeitlich zusammen mit Meldungen darüber, dass Brorhilker nach Einschätzung ihrer Vorgesetzten teils mangelhafte Arbeit geleistet habe. Manche reden von bewusster Demontage einer Juristin, die bereits mehrere rechtskräftige Verurteilungen von Cum-ex-Straftätern erreicht hat.