Vonovia, Vivawest und LEG Mietbündnis der Wohnungsriesen

Düsseldorf · Es gibt kaum ein Thema, was für so viele Konflikte zwischen Mieter und Vermieter sorgt wie Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungen. Ein Bündnis großer Konzerne will nun einheitliche Regelungen schaffen. Kündigungen verhindert das aber nicht.

                

               

Foto: Artemis

Wenn Wohnungseigentümer die Immobilie modernisieren und danach die Miete erhöhen, gibt es oft Streit. Manchmal kann sich der Mieter den Aufschlag nicht leisten. Für solche Fälle hat das Gesetz eine Härtefallregelung vorgesehen, die aber nicht so griffig ist, wie sich das manche wünschen. Die großen Wohnungskonzerne im Westen, LEG (Düsseldorf), Vonovia (Bochum) und Vivawest (Essen) haben sich jetzt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund auf einheitliche Standards bei solchen Härtefällen geeinigt. Mit im Boot sind auch der französische Wohnungsanbieter Covivio und die GWG-Gruppe aus Baden-Württemberg. „Hoffentlich folgen viele private Vermieter“, sagt Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg.

Damit es konkret wird, haben sich die drei Unternehmen an den Empfehlungen zur Einkommensgrenze des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes orientiert. Das heißt: 644 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende, 580 Euro für Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, 318 Euro für bis zu fünf Jahre alte Kinder, 379 Euro für jene zwischen sechs und 14 Jahren sowie 454 Euro für Jugendliche zwischen 14 und 18. Diese Zahlen sollen es Mietern einfacher machen, selbst zu beurteilen, ob für sie eine Härtefallregelung in Betracht kommt.

Der Mieterbund begrüßt die gefundene Lösung. Es gebe kaum ein derart konfliktbeladenes Thema zwischen Mietern und Vermietern, so von Grünberg. In der Vergangenheit hätten viele Mieter nach Mieterhöhungen infolge einer Modernisierung „die Segel gestrichen“. Das heißt: Sie sind ausgezogen oder haben die höhere Miete gezahlt, ohne sich darüber zu informieren, ob für sie die Härtefallregelung in Frage käme. Ganz zu schweigen von Klagen, die sich viele in solchen Fällen so oder so nicht mehr leisten wollen und/oder können.

Natürlich ist aber mit der Regelung kein automatischer Verbleib von Mietern in der Wohnung nach einer modernisierungsbedingten Mieterhöhung garantiert. Die Unternehmen wollen anschließend prüfen, ob eine Mietsenkung, eine Mietstaffelung oder Hilfe beim Umzug in eine preiswertere Wohnung oder beim Zugang zu Sozialleistungen denkbar ist. Vorlegen müssen Mieter im Zweifel die drei letzten drei Einkommens- oder Rentennachweise, die Kosten für die Kranken- und die Pflegeversicherung sowie den letzten Steuerbescheid. 

„Ziel ist es, dass jeder Mieter auf jeden Fall in seinem Quartier bleiben kann“, sagte LEG-Vorstandmitglied Volker Wiegel. Man wolle nicht, dass jemand ausziehen oder sich Sorgen machen müsse“, so Elke Fischer, Bereichsleiterin Portfoliomanagement bei Vonovia. Vivavest-Geschäftsführer Halal Serhat wies auf die Modernisierungszwänge durch die Anforderungen in Sachen Klimaneutralität hin: „Das stellt Vermieter noch vor große Herausforderungen“. Die Konsequenz: Wenn in Deutschland beispielsweise noch schneller energetisch saniert werden muss, könnten auch die Mieten schneller steigen.

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