Streaming-Plattform Vodafone muss Kinox.to sperren

Düsseldorf · Rund 3,4 Millionen Kunden der Kabel-TV-Sparte können ein verbotenes Filme-Portal nicht mehr aufrufen. Der Branchenverband Bitkom kritisiert die Netzsperren als "völlig überzogen". NRW ist nicht betroffen.

 Seite des Streamingportals kinox.to.

Seite des Streamingportals kinox.to.

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Auf Druck aus der Filmindustrie muss der Netzbetreiber Vodafone den Zugriff auf das Streamingportal Kinox.to für rund 3,4 Millionen seiner 6,3 Millionen Festnetzkunden sperren. Betroffen von der Sperre sind Kunden, die über das Kabelnetz auf die Seite Kinox.to zugreifen wollen.

Grund ist eine einstweilige Verfügung, die das Landgericht München am 1. Februar auf Antrag von Constantin Film erlassen hat. Darüber berichtete unter anderem die Seite "Netzpolitik.org". Auch haben sich viele betroffene Nutzer auf Twitter dazu geäußert.

Der Branchenverband Bitkom kritisiert die Netzsperre. "Als Maßnahme gegen Urheberrechtsverstöße sind Netzsperren völlig überzogen", erklärt eine Sprecherin des Verbandes. Zwar seien die Interessen von Rechteinhabern legitim, die Freiheitsrechte der Internetnutzer dürften dadurch aber nicht eingeschränkt werden.

"Es geht um urheberrechtliche Ansprüche der Constantin Film, die durch Dritte verletzt worden sind", sagte Vodafone-Sprecherin Heike Koring unserer Redaktion. "Vodafone wurde durch die einstweilige Verfügung aufgefordert, die Angebote des Portals Kinox für seine Internetkunden der Vodafone Kabelsparte zu sperren."

Somit greift die Sperre nur bei Kabel-TV-Kunden von Vodafone. Sowohl jene der Mobilfunksparte als auch die von anderen Anbietern wie Telekom oder Unitymedia sind nicht betroffen. Eine weitere Stellungnahme wollte Vodafone nicht abgeben, da es sich um ein noch laufendes Verfahren handele.

Kunden in Nordrhein-Westfalen sind von der Sperre nicht tangiert, weil Vodafone im bevölkerungsreichsten Bundesland von Deutschland nur DSL der Telekom weiterverkauft - das hat mit dem Kabel-Angebot über die frühere Kabel Deutschland nichts zu tun.

Kinox.to gilt als Nachfolgeportal der 2011 abgeschalteten Seite Kino.to, die von Leipzig aus betrieben wurde. Das Portal bietet keine Filme zum Herunterladen an, sondern verlinkt auf illegale Kopien aktueller Filme und Serien auf anderen Seiten. Von dort werden die Filme dann gestreamt. Solche Angebote liegen für Nutzer in einer rechtlichen Grauzone, denn mögliche Raubkopien werden nicht auf ihren Geräten gespeichert.

Im Dezember 2015 war ein Mitbetreiber des illegalen Streaming-Portals vom Landgericht Leipzig zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Knapp zwei Jahre später wurde ein weiterer Drahtzieher hinter der Seite in Pristina im Kosovo festgenommen.

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Trotz des Prozesses und der Festnahme ist die Seite Kinox.to noch immer online. Offenbar ist es den Behörden noch nicht gelungen, den Zugangscode zu der Seite herauszufinden, um das Portal abzuschalten.

Lückenlos ist die Sperrung nicht. Vodafone-Kunden, die Kinox.to oder eine weitere der acht vom Gericht benannten Seiten aufrufen, werden auf eine Sperrseite umgeleitet. Auf ihr ist zu lesen: "Dieses Portal ist aufgrund eines urheberrechtlichen Anspruchs vorläufig nicht verfügbar."

Die Umleitung lässt sich aber umgehen, wenn die Nutzer Kinox.to oder eine ähnliche Seite über einen alternativen Zuordnungs-Service für Internetadressen anwählen. Ein solcher Server von Google ist beispielsweise über die Online-Adresse 8.8.8.8 zu finden, der "zensurfreie DNS-Server" des Vereins Digitalcourage über 85.214.20.141.

Kunden, die einen solchen Umweg nutzen, um illegale Angebote zu nutzen, sollten sich aber keine Illusionen machen. Sie machen sich weiterhin strafbar. Und die Telefonkonzerne werden immer wieder aufgefordert, Nutzernnamen wo möglich herauszurücken.

(csr)
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