Karlsruhe Vertragsrücktritt bei fehlerhafter Einparkhilfe

Karlsruhe · Funktioniert die Einparkhilfe eines Neuwagens nicht richtig, darf der Käufer unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Die Richter gaben damit dem Kunden eines Autohauses recht.

Dessen Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises eines Neuwagens - mit fehlerhafter Einparkhilfe - abzüglich Nutzungsentschädigung hatte das Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen.

(dpa)
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