Verfassungsrichter segnen Kauf von T-Online ab
Die Deutsche Telekom muss den Kaufpreis für die Rücknahme der früheren Online-Tochter T-Online nicht erneut aufstocken. Damit herrscht nun Rechtssicherheit. Seite
Die Deutsche Telekom muss den Kaufpreis für die Rücknahme der früheren Online-Tochter T-Online nicht erneut aufstocken. Damit herrscht nun Rechtssicherheit. Seite