Urteil: Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger bleibt
Köln (dapd). Annahmestellen von Westlotto dürfen keine Sportwetten von Spielern akzeptieren, von denen bekannt ist, dass sie Hartz IV beziehen. Das entschied das Landgericht Köln und bestätigte damit eine im März erlassene einstweilige Verfügung.
06.05.2011
, 02:30 Uhr
Darin war Mitarbeitern der Verkauf von Spielscheinen an Kunden untersagt worden, "von denen bekannt geworden ist, dass sie Einsätze riskieren, die außer Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen", so ein Gerichtssprecher. Ein Sprecher von Westlotto nannte das Urteil "realitätsfern" und kündigte Berufung an (Az. 81 O 18/11).