Luxemburg Das Anti-Uber-Urteil

Luxemburg · Der Fahrdienstvermittler Uber wollte Privatleute als Taxi-Fahrer einsetzen. Dann kam der EuGH.

 Die App von Uber auf einem Smartphone-Bildschirm.

Die App von Uber auf einem Smartphone-Bildschirm.

Foto: rtr

Das Ende des ursprünglichen Geschäftsmodells von Uber mit Privatleuten als Fahrer in Europa ist besiegelt. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein solcher Dienst eine Verkehrsdienstleistung ist und entsprechend reguliert werden muss. Damit wurde der Service rechtlich mit klassischen Taxi-Diensten gleichgestellt.

Uber hatte den Dienst UberPop, bei dem Privatleute in ihren eigenen Autos als Chauffeure vermittelt wurden, nach Rechtsproblemen bereits praktisch überall in Europa eingestellt - und bekräftigte wiederholt, dass er nicht zurückkommen solle. Aktuell arbeitet der Fahrdienst-Vermittler mit Fahrern mit Beförderungsschein oder Taxi-Betrieben. "Die Entscheidung wird in den meisten EU-Ländern nichts verändern", betonte Uber.

Im Heimatmarkt USA machen Privatleute als Fahrer hingegen den Großteil des Uber-Geschäfts aus. Uber argumentierte auch in Europa, dass die Vermittlung solcher Services keine Verkehrsdienstleistung ist, sondern unter den allgemeinen Dienstleistungsverkehr fällt - und damit auch von der für Taxis geltenden Regulierung ausgenommen werden sollte. Der EuGH sieht das jedoch anders: Die Vermittlung sei "untrennbar verbunden" mit einer Verkehrsdienstleistung.

Die EuGH-Entscheidung geht auf ein Verfahren zurück, in dem ein spanisches Taxi-Unternehmen aus Barcelona gegen UberPop vorging. Beim EuGH liegen noch Fälle aus Frankreich und Deutschland, bei denen es unter anderem um den Limousinen-Service UberBlack geht.

Auch wenn sich die Entscheidung des EuGH ausdrücklich nur auf die Vermittlung "nicht berufsmäßiger Fahrer" bezieht, könnte die grundsätzliche Einstufung des Dienstes als Verkehrsservice die Tür für weitere Einschränkungen für das Uber-Geschäft öffnen. Auch in den USA wird darüber gestritten, ob Uber die Fahrer als freie Unternehmer einstufen kann, die eine Dienstleistung über die Plattform anbieten, oder sie als Mitarbeiter behandeln muss. Letzteres würde die Kosten des Dienstes in die Höhe treiben.

(dpa)
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