Urteil: Rückschlag für den E-Post-Brief
Berlin (dapd). Die Deutsche Post darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet".
Das entschied das Landgericht Bonn nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Die Werbung erwecke nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich mit dem E-Postbrief versendet werden können, was jedoch nicht der Fall sei, erklärte der VZBV.
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