Erfurt/Paderborn Urteil: Kündigung zum nächsten Zeitpunkt rechtens
Erfurt/Paderborn · Kündigungen können ohne konkretes Entlassungsdatum ausgesprochen werden. Das Bundesarbeitsgericht erklärte gestern Kündigungen "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" für rechtens. Bei Schreiben mit derartigen Formulierungen müsse sich für den Arbeitnehmer jedoch aus dem Kontext erschließen, wann sein Arbeitsverhältnis ende (6 AZR 805/11). Damit scheiterte eine Frau aus Paderborn mit ihrer Klage.
21.06.2013
, 00:00 Uhr
Sie war nach der Insolvenz ihres Betriebes "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" gekündigt worden. Weil die Kündigungsfrist im Insolvenzfall drei Monate betrage, habe die Klägerin auf ihren Entlassungstermin kommen können, so die Richter.