Düsseldorf Urteil: Eon und RWE müssen Atomsteuer zahlen

Düsseldorf · Die Aktien von RWE und Eon verloren kräftig, nachdem die Versorger vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit ihren Klagen gegen die Brennelementesteuer gescheitert sind. Die Steuer sei vereinbar mit europäischem Recht, so die Richter (C-5/14). Dies gelte auch, weil damit Folgeschäden bezahlt werden sollen. So soll die Steuer die Bergung von Atommüll aus dem maroden Lager Asse mitfinanzieren. Zudem sei die Steuer auch keine verbotene Beihilfe für Versorger, die keine Meiler betreiben. Diese würden ja auch keinen Atommüll hinterlassen.

RWE und Eon hatten auf die Rückzahlung von Milliarden gehofft. Für sie ist der Kampf gegen die Steuer auch noch nicht beendet. Sie setzen nun auf das Verfassungsgericht, das bis Jahresende urteilen will. "Unabhängig vom EU-Recht bleibt die vor dem Verfassungsgericht zu klärende Frage, ob die Steuer auch finanzverfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist", sagt Peter Rosin von der Kanzlei White and Case. Da es sich aus Sicht der Versorger nicht um eine reine Verbrauchsteuer, sondern um eine (verkappte) Gewinnbesteuerung handele, müsse das Verfahren als offen angesehen werden.

Die Atomsteuer war 2010 als Gegenleistung für die Verlängerung der Laufzeiten verstanden worden. Nach der Katastrophe in Fukushima war die Laufzeit-Verlängerung kassiert worden, die Steuer aber nicht. Eon hat bislang 2,3 Milliarden Euro gezahlt, RWE 1,2 Milliarden und EnBW 1,1 Milliarden. Die Steuer ist bis 2016 befristet. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) brachte aber bereits eine Verlängerung ins Spiel: Das EuGH-Urteil liefere gute Argumente für eine Verlängerung der Atomsteuer bis zum Betriebsende des letzten deutschen meilers. Das wird 2022 sein.

(anh)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort