Karlsruhe Urteil: EEG-Umlage verstößt nicht gegen Verfassung

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat der umstrittenen Umlage zur Förderung des Ökostroms seinen Segen erteilt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Stromerzeugung aus Sonne, Wind, Wasser und Biogas fördert, sei nicht verfassungswidrig.

Damit wiesen die Richter die Klage eines Textilunternehmens ab, das 2012 die fälligen knapp 10 000 Euro für die Umlage nur unter Vorbehalt gezahlt hatte, weil es darin eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht. Diese Einschätzung wiesen die BGH-Richter zurück. Charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, dass die öffentliche Hand von ihr profitiere. Das EEG verteile Gelder dagegen nur zwischen Personen des Privatrechts um, dem Staat flössen keine Mittel zu, so die Richter.

(dpa)
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