Arbeitsministerium Zeitarbeitsfirmen missachten Vorschriften
München (RPO). Zeitarbeitsunternehmen missachten nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums immer häufiger die gesetzlichen Vorschriften. Die Zahl der Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen die Leiharbeits-Regelungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz haben sich von 510 im Jahr 2005 auf 2139 im Jahr 2008 erhöht.
Als besonders gravierende Verfehlungen nennt das Ministerium unter anderem die falsche Anwendung von Tarifverträgen. Außerdem würden Zeitarbeitsunternehmen bei Krankheit den Lohn teilweise nicht weiterzahlen, Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern unzureichend oder verspätet abgeben oder Urlaubsansprüche und Urlaubsgeld nicht vollständig gewähren. Dies geht aus einer Antwort des Arbeitsministeriums in einer Fragestunde des Bundestages hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.
Wie das Arbeitsministerium weiter berichtet, ging die Zahl der Prüfungen in den Zeitarbeitsfirmen vor Ort 2009 leicht auf 1429 zurück. Bezogen auf die Zahl der Zeitarbeitsunternehmen sank die Prüfquote damit von 9,02 Prozent 2008 auf 8,58 Prozent im vergangenen Jahr.
Das Arbeitsministerium hat aber inzwischen erste Konsequenzen gezogen: Von Mitte Juli an erhält die Bundesagentur 25 zusätzliche Prüfer, die befristet bis Ende 2011 die Zeitarbeitsfirmen durchleuchten sollen. Die Zahl der Prüfer steigt damit auf etwa 100.