Schnellrestaurants Yi-Kos Burger-Filialen sind insolvent
München · Der Geschäftsführer der Burger-King GmbH hat für das Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt. Betroffen sind 89 Restaurants. Die Burger King GmbH ist Teil der Yi-Ko-Holding. Eine schnelle Wiedereröffnung scheint nicht ausgeschlossen - wenn die US-Kette und der Insolvenzverwalter sich einig werden.

Burger King: Erste Filialen schließen
Nach der Kündigung des Franchisevertrages durch die Fastfood-Kette Burger King im November und einem wochenlangen juristischen Tauziehen droht dem Franchisenehmer jetzt der Kollaps. Die Yi-Ko Holding hatte im vergangenen Jahr 89 Burger-King-Filialen in Deutschland übernommen. Unter dem Namen Burger King GmbH wurden die 89 Schnellrestaurants geführt. Das Unternehmen sei überschuldet, erklärte das Amtsgericht Stade. Betroffen sind rund 3000 Mitarbeiter.
Burger King Deutschland hatte den Franchisevertrag fristlos gekündigt, nachdem es mehrfach Berichte über angebliche Verstöße gegen Hygienevorschriften sowie arbeits- und tarifrechtliche Bestimmungen in den zu Yi-Ko gehörenden Restaurants gegeben hatte. Der Versuch, den Weiterbetrieb vor Gericht durchzusetzen, war vor dem Amtsgericht München gescheitert. Seither ist klar, dass die Burger King GmbH ohne schnelle Einigung mit dem Franchisegeber gleichen Namens keine großen Überlebenschancen haben würde. Doch diese Einigung kam nicht zustande. "Wir bedauern vor allem mit Blick auf die Mitarbeiter, dass die Verhandlungen bislang noch zu keinem Ergebnis geführt haben", sagte ein Sprecher von Burger King.
Bislang noch nicht - das lässt die Annahme zu, dass ein Weiterbetrieb unter veränderter Konstellation möglich sein könnte. Denn Verhandlungspartner für Andreas Bork, den Chef der Burger King Deutschland, ist nun nicht mehr die Burger-King-GmbH-Geschäftsführung, sondern der vorläufige Insolvenzverwalter. Und mit dem sprechen Bork und Co. sicherlich lieber als mit dem früheren Yi-Ko-Geschäftsführer Ergün Yildiz, dessen Ausscheiden aus dem Yi-Ko-Management Burger King schon im Frühjahr gefordert hatte.
Selbst die Tatsache, dass Yildiz seine Yi-Ko-Beteiligung an seinen russischen Partner Alexander Kolobov abgab, konnte die Burger-King-Verantwortlichen offenbar nicht mehr für Yi-Ko einnehmen. "Vor allem war es in der Kürze der Zeit und mangels ausreichender Informationen nicht möglich, die potenziellen Risiken in der ehemaligen Yi-Ko abzuschätzen", hieß es in einer Mitteilung von Burger King. Die Kanzlei Graf von Westphalen, die die Interessen von Yi-Ko vertritt, erklärte, der neue Alleineigentümer Kolobov sei Burger King "in allen arbeitsrechtlichen Themen einschließlich der Tarifbindung für alle Restaurants entgegengekommen und zu erheblichen Investitionen bereit gewesen". Wie viel er investieren wollte, ist nicht bekannt.
Wie geht es weiter? Die Mitarbeiter der Burger King GmbH bekommen nun für längstens drei Monate Insolvenzgeld, das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt, aber meist durch eine Bank vorfinanziert wird. In der Zeit kann der Insolvenzverwalter versuchen, einen oder mehrere Käufer für die Burger King GmbH und deren 89 Restaurants zu finden. Würden der oder die sich mit Burger King Deutschland auf einen neuen Franchisevertrag einigen, dürften die Restaurants auch unter dem bisherigen Namen weiterarbeiten und würden wieder beliefert. Auch Burger-King-Deutschland-Chef Andreas Bork würde sicherlich eine schnelle Wiedereröffnung bevorzugen. Schließlich hat der amerikanische Konzern durch die Schließungen auch Umsatz in Deutschland eingebüßt. Das Unternehmen werde mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusammenarbeiten und versuchen, "schnellstmöglich eine Lösung für die Wiedereröffnung der Restaurants und die Sicherung der Arbeitsplätze zu finden", kündigte Burger King gestern an.