Weg für Schadenersatzforderungen offen Gericht bestimmt Musterkläger im Fall Wirecard

München · Im Kampf um möglichen Schadenersatz für durch die Wirecard-Insolvenz geschädigte Anleger geht es in die nächste Runde. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat am Montag den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt.

 Der Schriftzug von Wirecard an der damaligen Firmenzentrale in Aschbeim (Symbolbild).

Der Schriftzug von Wirecard an der damaligen Firmenzentrale in Aschbeim (Symbolbild).

Foto: dpa/Peter Kneffel

Das teilte das Gericht am Montagnachmittag mit. Der Anleger wurde aus den Klägern von rund 1800 ausgesetzten Verfahren ausgewählt und hat nun bis Mitte Juni Zeit sich dem Gericht gegenüber schriftlich zu äußern. Danach kommen die Musterbeklagten an die Reihe. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt auch eine mündliche Verhandlung als wahrscheinlich.

Vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht München I den Weg für das Musterverfahren geebnet. Zu den Beklagten zählt dabei in einem großen Teil der Fälle auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.

Wirecard brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem der Vorstand eingeräumt hatte, dass 1,9 Milliarden angeblich auf Treuhandkonten verbuchte Euro nicht auffindbar waren. Dem früheren Wirecard-Chef Markus Braun wird derzeit in München der Prozess gemacht. EY hatte die mutmaßlich gefälschten Bilanzen des früheren Dax-Konzerns über Jahre testiert.

Musterverfahren sollen zentrale Fragen von hoher Instanz klären lassen. Der Musterentscheid gibt dann die Leitschnur für die weiteren Verfahren vor.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort