Bei unzureichender Information vor Vertragsschluss Widerspruch bei Lebensversicherung kann sich lohnen

Berlin (rpo). Wird ein Kunde vor Vertragsabschluss nur unzureichend über seine Lebensversicherung informiert, so sollte man über einen vorzeitigen Ausstieg nachdenken. Dies kann sich, so die Stiftung Warentest, unter Umständen finanziell lohnen.

Wie es in der Dezember-Ausgabe von "Finanztest" unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Berlin-Pankow Weißensee heißt, musste eine Versicherung einen Kunden nach zehn Monaten aus der Kapitallebensversicherung entlassen und ihm die Beiträge von rund 2.557 Euro und hohe Zinsen zurückzahlen.

Hintergrund der Entscheidung: Der Kunde war den Angaben zufolge vor Vertragsschluss nicht ausreichend informiert worden. Er habe nur für sieben Jahre Angaben über den Rückkaufswert erhalten und nicht für jedes Jahr der 25-jährigen Laufzeit.

Daher konnte er dem Vertrag noch bis zu einem Jahr nach Abschluss widersprechen. Für den Kunden sei es ein gutes Geschäft gewesen. Den Angaben zufolge betragen die Zinsen per Gesetz 5 Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz. Der Versicherte habe satte 6,22 Prozent eingestrichen.

Laut Bund der Versicherten informierten fast alle Versicherer schlecht, hieß es weiter. Ein Widerspruch könnte sich also bei vielen Verträgen lohnen, die nicht länger als ein Jahr bestehen.

(Aktenzeichen: 101 C127/03, nicht rechtskräftig)

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