VW-Abgasskandal US-Richter könnte Hunderttausende Wagen aus dem Verkehr ziehen

San Francisco · Kurz vor Ablauf eines Ultimatums hat der Autobauer VW im Abgasskandal vor einem US-Gericht eine Fristverlängerung beantragt. Ein Richter muss nun entscheiden, ob Hunderttausende Wagen von der Straße müssen.

 VW hat vor einem US-Gericht um eine Fristverlängerung gebeten.

VW hat vor einem US-Gericht um eine Fristverlängerung gebeten.

Foto: 3502

Die Uhr tickt: Im Mammutrechtsstreit mit zahlreichen Dieselbesitzern sowie Autohändlern und US-Behörden läuft für Volkswagen ein Ultimatum aus. Der zuständige Richter Charles Breyer hatte VW und der US-Umweltbehörde EPA im Abgas-Skandal eine Frist bis zur Anhörung am Donnerstag um 16 Uhr gesetzt.

Breyer fordert eine definitive Antwort, ob eine Einigung auf einen Plan zur Umrüstung der etwa 580 000 Diesel möglich ist, die in den USA von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind. Bislang konnten VW und die EPA keinen Kompromiss finden, und es deutet wenig auf eine rechtzeitige Lösung hin.

Sollte die Frist verpasst werden, könnte Richter Breyer anordnen, die Diesel-Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Die Klägeranwälte haben ihn zudem aufgefordert, das Verfahren zu beschleunigen. Das würde bedeuten, dass es schneller zum Prozess kommen könnte und Volkswagens Verhandlungszeit für einen Vergleich knapper würde.

VW muss sich in der Affäre um manipulierte Emissionswerte mit Hunderten Zivilklagen wegen Betrugs, Vertragsbruchs und Verstößen gegen Umweltgesetze auseinandersetzen.

Vor allem eine Zivilklage des Justizministeriums im Auftrag der EPA, die Strafen von über 45 Milliarden Dollar (40 Mrd Euro) wegen Verstößen gegen Umweltgesetze fordert, ist für den Konzern brisant.
Bußgelder in dieser Höhe gelten zwar als unwahrscheinlich. Doch mit der geforderten Summe liegt die Latte für einen Vergleich hoch.

Ein weiterer Zankapfel im Massenverfahren sind Protokolle und Dateien, die US-Ermittler und Klägeranwälte einsehen wollen und die laut VW dem deutschen Datenschutzgesetz unterliegen. Auch in dieser Frage hatte Breyer bis zum 24. März Klarheit verlangt.

Kurz vor Ablauf des Ultimatums gab es jedoch einen Antrag auf Fristverlängerung. VW-Anwalt Robert Giuffra bat den Richter am Mittwoch mit Zustimmung der Klägeranwälte um einen Aufschub von 14 Tagen im Konflikt um die Bereitstellung elektronischer Daten.

Giuffra hatte bei der letzten Anhörung im Februar beteuert, sich um die Freigabe des geforderten Materials zu bemühen. Der VW-Anwalt sagte aber auch: "In Deutschland und Europa werden die Datenschutzgesetze sehr, sehr ernst genommen".

Im Fokus stehen vor allem Informationen im Zusammenhang mit der internen Aufarbeitung des Dieselskandals, mit der VW die Anwaltskanzlei Jones Day betreut hat. Es soll sich um einen riesigen Datenberg handeln - Klägeranwälte gehen von etwa 100 Terabytes aus.

Diese interne Untersuchung könnte auch Hinweise liefern, wer im VW-Management wann welche Informationen und Verantwortung im Abgas-Skandal hatte. Die Ergebnisse sind sensibel, zumal auch strafrechtliche Ermittlungen laufen.

VW hatte im September nach Vorwürfen der US-Behörden eingeräumt, bereits seit 2009 in großem Stil eine Manipulations-Software in Diesel-Autos installiert zu haben. Durch das Betrugs-Programm wird die Abgasreinigung nur im Testmodus voll aktiviert. Auf der Straße ist der Stickoxid-Ausstoß um ein Vielfaches höher.

(kl/dpa)
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