Kanzlerin ist dagegen Vorerst kein Gesetz gegen zu hohe Managergehälter

Berlin (RPO). Die Bundesregierung lehnt eine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Managergehälter ab. Eine entsprechende Initiative der Regierung werde es nicht geben, erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg.

Die Standpunkte in der Manager-Debatte
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Foto: ddp

Auch zur Einschränkung der steuerlichen Abschreibung von Abfindungen gibt es im Finanzministerium nach Auskunft von Sprecher Torsten Albig keine Pläne.

Merkel hatte sich auf dem CDU-Parteitag Anfang des Monats in Hannover kritisch über hohe Gehälter und Abfindungen von Managern in Deutschland geäußert. In ihrer Grundsatzrede hatte die CDU-Vorsitzende zum Thema Abfindungen die Frage aufgeworfen, warum jemand mit Geld überschüttet werden solle, der auf ganzer Linie versagt habe. Es untergrabe das Vertrauen in das soziale Gleichgewicht des Landes, wenn ein Abschied vergoldet werde.

Merkel halte es für wichtig, dass diese Debatte öffentlich geführt werde, bekräftigte Steg. Diese müsse aber nicht zwingend in eine Gesetzesinitiative münden. Eine solche sei nicht geplant. Sie setze auf Einsicht und Selbstreinigungskräfte. Die Höhe der Managergehälter und der Abfindungen sei Sache der Unternehmen und ihrer Aufsichtsräte.

Steg sagte, einen Maximallohn festzulegen, widerspreche der Vertragsfreiheit. Die Möglichkeiten der Abschreibung einzugrenzen, sei zwar eine populäre Forderung, aber steuerrechtlich schwierig umzusetzen, sagte Albig. Man könne Betriebsausgaben nicht begrenzen. "Es gibt keine guten und schlechten Betriebsausgaben", fügte er hinzu.

(ap)
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