Nach Einigung auf Vergleich mit VZBV VW zahlt 620 Millionen Euro an Kunden

Düsseldorf · Mehr als 200.000 Besitzer manipulierter Diesel-Fahrzeuge haben ein Vergleichsangebot angenommen. Doch es gibt auch Alternativen.

 Nach Bekanntwerden des Abgasskandals spielte Volkswagen auf viele betroffene Diesel-Fahrzeuge in Deutschland ein Software-Update auf.

Nach Bekanntwerden des Abgasskandals spielte Volkswagen auf viele betroffene Diesel-Fahrzeuge in Deutschland ein Software-Update auf.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Der Volkswagen-Konzern hat sich mit rund 200.000 Diesel-Besitzern auf einen Vergleich geeinigt. Das teilte das Unternehmen am Montag mit. Vorausgegangen waren Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), nachdem dieser eine sogenannte Musterfeststellungsklage wegen der Abgas-Manipulationen bei Dieselmotoren eingereicht hatte.


Welche VW-Besitzer werden entschädigt?

Der Volkswagen-Konzern entschädigt nur diejenigen Auto-Besitzer, die sich der Musterfestellungsklage des VZBV angeschlossen hatten.

Welche Möglichkeiten haben VW-Kunden, die sich an dem Verfahren beteiligt haben?

Die betroffenen Kunden können das Vergleichsangebot annehmen und werden anschließend vom Autokonzern mit einer bestimmten Summe entschädigt. Alternativ können sie das Angebot natürlich auch ablehnen. Da der VZBV die Musterfeststellungsklage beendet, können diese Kunden laut dem Verband dann bis Ende Oktober eigene Klagen erheben, sofern sie versuchen wollen, ein besseres Ergebnis zu erzielen.

Wie die Chancen dieser Kläger stehen, ist momentan schwer abzuschätzen. Signalwirkung dürfte ein Urteil des Bundesgerichtshofs sein, das voraussichtlich am 5. Mai gefällt werden soll – also ausgerechnet an dem Tag, an dem Volkswagen mit der Auszahlung der Vergleiche beginnen will. Der Konzern war bestrebt, einen Großteil der Verfahren vorher abzuschließen. Denn wer den Vergleich annimmt, verpflichtet sich gleichzeitig, auf weitere Klagen zu verzichten.

Was bietet Volkswagen den Kunden?

Der Auto-Konzern bietet seinen Kunden je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr eine Summe zwischen 1350 und 6250 Euro. Laut VZBV würden im Schnitt etwa 15 Prozent des jeweiligen Kaufpreises ausbezahlt. Der Betrag soll – wie erwähnt – an die Kunden ab dem 5. Mai überwiesen werden.

Nach Angaben von Volkswagen summieren sich die Vergleichszahlungen an die rund 200.000 Kunden bereits auf etwa 620 Millionen Euro. Weil sich aktuell noch rund 21.000 Fälle in der Prüfung befänden, könnte die Summe noch weiter ansteigen. Insgesamt hat Volkswagen für 262.000 Kunden eine Summe von 830 Millionen Euro an Schadensersatz für manipulierte Diesel bereitgestellt. Insgesamt hat der Abgasskandal den Konzern bereits rund 31 Milliarden Euro gekostet, der Großteil des Geldes entfiel dabei auf Vergleiche und Strafen in den USA.

 
Was müssen Kunden tun, die sich noch nicht für einen Vergleich angemeldet haben?

Volkswagen hat alle Kunden angeschrieben, die sich im Klageregister befunden haben. In dem Brief sind Informationen (u.a. Benutzername und Passwort) enthalten, mit denen man sich auf der Online-Plattform mein-vw-vergleich.de von Volkswagen anmelden kann.

Kunden erhalten dort nach der Eingabe persönlicher Daten und der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) aus dem Fahrzeugbrief ihr individuelles Vergleichsangebot, das sie anschließend von einem Anwalt ihrer Wahl prüfen lassen können. Neuregistrierungen und das Nachreichen fehlender Unterlagen sind laut Volkswagen wegen des großes Interesses noch bis zum 30. April 2020 möglich. „Wir wollen, dass alle, die vergleichsberechtigt sind, den Vergleich auch abschließen können“, sagt Hiltrud Werner, die bei Volkswagen das Vorstandsressort Integrität und Recht leitet.


Sind damit alle Kunden entschädigt worden?

Nein. Ursprünglich hatten sich 470.000 Personen für die Musterfeststellungsklage registriert. In den Verhandlungen verständigte man sich jedoch darauf, dass nur diejenigen berücksichtigt werden, die ihren Wagen (VW, Audi, Seat oder Skoda) vor dem 1. Januar 2016 gekauft hatten. Der Abgasskandal war im Herbst 2015 aufgeflogen – Kunden, so die Logik, die deutlich später ein manipuliertes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, hätten von den Problemen also wissen müssen. Auch Kläger mit Sitz im Ausland wurden nicht berücksichtigt. Durch diese Anpassungen fiel die endgültige Zahl derjenigen, denen von Volkswagen ein Angebot unterbreitet wurde, deutlich niedriger aus.

An wen können sich Verbraucher wenden, wenn sie noch Fragen zu dem Verfahren haben?

Volkswagen hat eine Service-Hotline eingerichtet, bei der Kunden sich weitere Informationen holen können. Aufgrund des großen Andrangs ist sie weiterhin erreichbar unter der Telefonnummer 05361-3790506.

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