Urteil gefallen Viagogo darf nicht mit „ausverkauft“ werben

München · Die Internetplattform Viagogo darf den Zweitverkauf von Tickets für die berühmten Passionsspiele von Oberammergau nicht mehr mit Hinweisen wie „ausverkauft“ oder „nur noch wenige Tickets verfügbar“ bewerben.

 Die Passionsspiele wehrten sich juristisch gegen Viagogo.

Die Passionsspiele wehrten sich juristisch gegen Viagogo.

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Das Oberlandesgericht München gab am Donnerstag in zweiter Instanz den Passionsspielen recht, die dagegen geklagt hatten. Derartige Angaben seien irreführend, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Müller.

Auch Aussagen wie „die günstigsten Tickets sind schon fast alle weg“ oder „weniger als ein Prozent der Karten für diese Veranstaltung sind noch übrig“ suggerierten Interessenten, dass sie rasch bestellen müssten, wenn sie ein Ticket ergattern wollten. Tatsächlich aber sage der Hinweis auf der Plattform nichts aus über die für die Passionsspiele insgesamt verfügbaren Karten. Zudem verfüge Viagogo nicht über fixe Kontingente, die ausverkauft sein könnten.

Vielmehr stellt Viagogo für Tickets - auch für Sportveranstaltungen, Konzerte oder Theateraufführungen - nur die Plattform zur Verfügung, auf der Dritte Karten anbieten können. Das Angebot kann also täglich wechseln. Auf Viagogo kosten die Passionsspiel-Karten teilweise mehr als 200 oder auch knapp 300 Euro. Direkt über die Passionsspiele zahlen Kunden für Einzelkarten zwischen 30 und 180 Euro.

(lukra/dpa)
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