Heftige Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Verschleppung im Mannesmann-Prozess?

Düsseldorf (rpo). Heftige Vorwürfe haben die Verteidiger von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und dem ehemaligen Mannesmann-Boss Klaus Esser gegen die Staatsanwaltschaft im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess gerichtet. Die Verteidiger beschuldigten die Anklagebehörde, den Prozess bewusst rechtswidrig in die Länge zu ziehen.

Mannesmann-Prozess - die Akteure
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<P>Düsseldorf (rpo). Heftige Vorwürfe haben die Verteidiger von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und dem ehemaligen Mannesmann-Boss Klaus Esser gegen die Staatsanwaltschaft im Düsseldorfer Mannesmann-Prozess gerichtet. Die Verteidiger beschuldigten die Anklagebehörde, den Prozess bewusst rechtswidrig in die Länge zu ziehen.

"Die Staatsanwaltschaft hat den Boden sachbezogener, ernst zu nehmender prozessualer Auseinandersetzung verlassen", sagte Ackermann-Anwalt Eberhard Kempf am Mittwoch. Die meisten der Beweisanträge der Anklagebehörde seien unsinnig. Außerdem pervertiere die Staatsanwaltschaft mit stundenlangen Erklärungen, die vorweg genommene Schlussplädoyers darstellten, das Beweisantragsrecht, rügten Kempf und sein Kollege Klaus Volk. Einem Verteidiger würde bei vergleichbarem Vorgehen eine "Sabotage des Verfahrens" vorgeworfen, erklärten die Anwälte. Auch Esser-Verteidiger Sven Thomas kritisierte, die Tendenz der Staatsanwaltschaft, eine Verlängerung des Verfahrens zu bewirken werde zunehmend deutlicher.

Gleichzeitig widersprachen die Ackermann-Verteidiger der Entscheidung des Gerichts, die Anklage gegen den Deutsche-Bank-Chef und drei Mitangeklagte auch auf die Genehmigung von Bonus-Zahlungen für die wichtigsten Mannesmann-Mitarbeiter, das so genannten Top-200-Programm, auszudehnen. Das Gericht hatte der Ausweitung des Verfahrens zugestimmt, da die Höhe der Bonuszahlungen Auswirkungen auf die Berechnung von Pensionsabfindungen für ehemalige Vorstandsmitglieder gehabt habe, die einen Hauptgegenstand des Verfahrens bilden.

Pensionsabfindungen wurden nach Rückstellungen berechnet

Die Ackermann-Anwälte betonten jedoch, genau dieser Zusammenhang bestehe nicht. Die Höhe der Pensionsabfindungen sei nicht nach der tatsächlichen Höhe der Bonuszahlungen berechnet worden, sondern nach den Rückstellungen, die bereits lange zuvor für die Pensionszahlungen gebildet worden seien. "Wir bitten das Gericht, um eine erneute Prüfung des Beschlusses", sagte Kempf.

Angesichts der andauernden juristischen Grabenkämpfe zwischen den Hauptangeklagten und der Staatsanwaltschaft regte der Verteidiger des mitangeklagten Mannesmann-Mitarbeiters Dietmar Droste an, das Verfahren gegen seinen Mandanten abzutrennen und zu beenden.

Im Mannesmann-Prozess müssen sich neben Ackermann, Esser und Droste auch der frühere Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk, Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und der frühere Gesamtbetriebsratsvorsitzende des Düsseldorfer Konzerns Jürgen Ladberg wegen des Vorwurfs der "gemeinschaftlichen Untreue in einem besonders schweren Fall" beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Sie sollen laut Anklage die Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

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