Atomausstieg Verfassungsgericht verhandelt Klage der AKW-Konzerne

Karlsruhe · Im Verfahren um den Atomausstieg hat das Bundesverfassungsgericht Zweifel an der Argumentation der Energiekonzerne erkennen lassen. Nach dem Gesetz von 2011 müssen alle Atommeiler in Deutschland bis spätestens 2022 abgeschaltet werden.

Die NRW-Atomanlagen
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Foto: dapd

Fraglich sei, ob die Kernkraftwerksbetreiber 2011 durch die Verkürzung der AKW-Laufzeiten überhaupt enteignet wurden. Möglicherweise handele es sich nur um eine Beschränkung des Eigentums. Der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, fragte am Mittwoch die Betreiber, ob es einen Entzug darstelle, "wenn ich ein Instrument irgendwann unterbinde?"

E.ON, RWE und Vattenfall sehen in dem nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 beschlossenen Gesetz eine Enteignung, für die sie eine milliardenschwere Entschädigung fordern. Ein reines Ausstiegsgesetz sei die Novelle von 2011 möglicherweise nicht, da den Konzernen noch Reststrommengen für die Produktion zugesprochen wurden, sagte Kirchhof am zweiten Verhandlungstag.

Betreiber: Nutzungsrechte entzogen

Der Staat habe auch keine Güter auf sich übertragen, als er die Restlaufzeit für Kernkraftwerke bestimmte. Die klagenden Konzerne argumentierten dagegen, dass 2011 acht Anlagen sofort stillgelegt und damit Strommengen nicht genutzt werden konnten, die Verwendung durch andere Anlagen eingeschränkt wurde. Damit seien Nutzungsrechte entzogen worden. Auf eine Güterübertragung auf den Staat komme es nicht an.

E.ON-Vertreter Michael Uechtritz wörtlich: "Eine Enteignung liegt vor." Bundesumweltministerin Barbara Hendricks betonte dagegen am Mittwoch, dass das Gesetz zum beschleunigten Atomausstieg von 2011 den Betreibern das überlassen habe, was 2002 zugesichert wurde. "Um diese politische Entscheidung zu ermöglichen und zugleich alles verfassungsrechtlich Gebotene aus dem Gesetz zu erhalten, hat der Gesetzgeber die im Gesetz 2002 vorgesehenen Strommengen belassen, mit einem zeitlichen Puffer versehen und die bereits bestehende Möglichkeit einer konzernübergreifenden Verstromung aufrechterhalten."

(REU)
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