Berliner Bankenaffäre Verfassungsgericht kippt Urteile

Karlsruhe (RPO). Das Bundesverfassungsgericht hat Beschwerden mehrerer Manager gegen ihre Verurteilungen wegen Untreue in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Allerdings muss der Prozess gegen den früheren Berliner CDU-Fraktionsvorsitzenden Klaus-Rüdiger Landowsky wegen Untreue noch einmal aufgerollt werden.

 Der frühere Chef der Berlin-Hyp, Klaus-Rüdiger Landowsky.

Der frühere Chef der Berlin-Hyp, Klaus-Rüdiger Landowsky.

Foto: AP, AP

Die Richter hoben die Bewährungsstrafe am Mittwoch auf, weil das Landgericht Berlin keine ausreichenden Feststellungen zum Schaden des Immobilienfinanzierers Berlin Hyp getroffen habe.

Bestätigt wurde dagegen die Verurteilung eines Siemens-Managers, der heimlich schwarze Kassen verwaltete und daraus Schmiergeld zahlte. Der Manager wurde 2008 deshalb rechtskräftig wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Seine hiergegen eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde verworfen. Auch die Verfassungsbeschwerde des Vorstands einer Betriebskrankenkasse wurde verworfen.

Der Zweite Senat nahm die Beschwerden zum Anlass für eine Grundsatzentscheidung zur Straftat der Untreue. Die Angeklagten hatten geltend gemacht, der Paragraf sei unklar, so dass die Grenzen der Strafbarkeit nicht mehr erkennbar seien. Deshalb sei ihre Verurteilung wegen Untreue verfassungswidrig. Die Beschwerdeführer wurden von führenden Strafverteidigern vertreten.

Untreue-Paragraf entspricht Grundgesetz

Der Zweite Senat erklärte den Strafparagrafen für verfassungsgemäß. Die Auslegung der Strafvorschrift durch die Gerichte wurde jedoch präzisiert. Nach der Entscheidung müssen die Gerichte den Schaden feststellen, der für das Unternehmen eintrat. Im Fall des Millionenkredits der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank (Berlin Hyp) sei das nicht ausreichend geschehen. Allein die Pflichtwidrigkeit bei der Bonitätsprüfung genüge nicht.

Landowsky und vier Mitangeklagte hatten als Vorstandsmitglieder der Berliner Hyp Millionenkredite für ein Immobilienunternehmen bewilligt, das Plattenbauten kaufte. Das Landgericht Berlin verhängte deshalb am 27. März 2007 Bewährungsstrafen, die der BGH später bestätigte. Die Gerichte stellten fest, dass der Bankenvorstand pflichtwidrig die Bonitätsprüfung unterließ, bevor der Millionenkredit bewilligt wurde.

Eine Pflichtwidrigkeit genügt nach der Karlsruher Entscheidung vom Mittwoch jedoch nicht, vielmehr müsse der Schaden ermittelt werden. Dazu wurde der Fall jetzt an das Landgericht zurückverwiesen.

(DDP/born)
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