Atomausstieg nach Fukushima-Katastrophe Bundesverfassungsgericht kippt Entschädigungsregelung für Atomkonzerne
Karlsruhe · Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Er war wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossen worden. Der Energiekonzern Vattenfall hatte dagegen geklagt.
Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall, wie am Donnerstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde.
Weitere Informationen folgen in Kürze.