Nach BGH-Urteil Verbraucherzentrale unterstützt Klagen gegen Lebensversicherer

Hamburg (rpo). Weil die Versicherungskonzerne ihre Kunden bei der Umsetzung des Bundesgerichtshof-Urteils zum Rückkaufwert von Lebensversicherungen vielfach nur hinhält, will die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt Sammelklagen gegen Lebensversicherer unterstützen. Im Oktober hatte das Gericht entschieden, dass Kunden bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung höhere Rückzahlungen erhalten müssen. Der Rückkaufswert darf nicht auf Null sinken.

Betroffen sind zunächst Verträge, die seit Mitte 1994 bis zum Herbst 2001 abgeschlossen und seither gekündigt wurden. Bisher gingen besonders viele Verbraucher leer aus, die in den ersten Vertragsjahren gekündigt hatten.

Viele Kunden haben nach Angaben der Verbraucherzentrale ihre Forderungen gegenüber den Unternehmen geltend gemacht. Doch diese übten sich häufig in Hinhaltetaktik. "Nun muss die Entscheidung des Obersten Gerichts auch umgesetzt werden", fordert Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Wir unterstützen die Kunden dabei, die per Sammelklage ihr Recht durchsetzen möchten." Sputen sollten sich alle, deren Vertrag bereits im Jahr 2000 gekündigt wurde. Hier könnte Ende dieses Jahres Verjährung eintreten, warnte die Verbraucherzentrale.

(ap)
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