Bundesgerichtshof Urteil - Kein Markenschutz "Fußball-WM 2006"

Karlsruhe (rpo). Die FIFA kann keinen Markenschutz für die Bezeichnung "Fußball-WM 2006" geltend machen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Damit kann jeder die Bezeichnung verwenden, ohne Lizenzgebühren zu zahlen.

Mit diesem am Donnerstag verkündeten Urteil des hat der Weltfußballverband FIFA den Rechtstreit um den Markenschutz im Wesentlichen verloren. Ob dagegen die Bezeichnung "WM 2006" Markenschutz genießt, blieb zunächst offen: Der BGH verwies diese Frage an das Bundespatentgericht in München zurück.

Der Fußballverband wollte sich "Fußball WM 2006" und "WM 2006" als Wortmarke für mehr als 850 Waren und Dienstleistungen sichern lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte auf die Beschwerde von Ferrero und weiterer Kläger die Wortmarke ganz gelöscht, weil dem Begriff "Fußball WM 2006" die Unterscheidungskraft fehle.

Das Bundespatentgericht löschte dann aber nur einen Teil der eingetragenen Artikel. Für etwa 520 Waren und Dienstleistungen behielt die FIFA das Markenrecht. Beide Seiten hatten gegen diese Entscheidung des Bundespatentgerichts Beschwerde eingelegt, über die nun der für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des BGH zu entscheiden hatte.

Im BGH-Urteil heißt es, der Marke "Fußball WM 2006" fehle jegliche Unterscheidungskraft im Sinne des Markengesetzes. Die Angabe "Fußball WM 2006" sei eine sprachübliche Bezeichnung für die damit beschriebene Sportveranstaltung.

Dieser Bezeichnung fehle "die Eignung, Waren und Dienstleistungen einem Unternehmen zur Unterscheidung von Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zuzuordnen". Wegen des eindeutigen Bezugs zur Fußball-WM im Jahr 2006 gelte dies für alle beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Etwas anderes gelte für die Verwendung der Bezeichnung "FIFA Fußball WM 2006" - darüber sei aber nicht zu befinden gewesen.

Bei der Marke "WM 2006" verwies der BGH die Frage an das Bundespatentgericht in München zurück. Für den bereits gelöschten Teil der eingetragenen Artikel bestätigte das Gericht die Löschung, bei den übrigen, für die die FIFA zunächst das Markenrecht behalten hatte, muss das Münchner Gericht erneut entscheiden.

Vom Duschvorhang bis zu Süßwaren

Die FIFA hat sich vom Duschvorhang über Süßwaren bis hin zu Damenhygieneprodukten die Wortmarke sichern lassen. Auch Nahrungsmittel durften bisher nur mit Lizenz der FIFA mit diesem Zusatz vermarktet werden.

Ferrero war mit Unterlassungsverfügungen überzogen worden, weil es seine Duplo-Riegel ursprünglich mit dem Zusatz versehen hatte. Nun war der Hersteller, seit vielen Jahren Sponsor des Deutschen Fußball-Bundes, darauf ausgewichen, einen Fußball mit der Zahl 2006 abzubilden. Auch eine Werbegesellschaft in Hamburg, die für Kunden Flyer mit dem Zusatz "WM 2006" vertrieb, war verklagt worden.

Der Vertreter der Kläger hatte bei der Verhandlung gesagt, man könne auch auf die Idee kommen, sich den Begriff Weihnachten oder Ostern als Schutzmarke eintragen zu lassen. Der Begriff "Fußball WM 2006" sei rein beschreibend und enthalte weder eine Herkunftsangabe noch habe er Unterscheidungskraft.

Der Vertreter der FIFA argumentierte dagegen, dass der Weltfußballverband die Fußball-WM ausschließlich über Lizenzgelder finanziere. Ohne diese gäbe es das Sportereignis nicht. Deshalb müsse ihm das Recht zustehen, den Begriff "Fußball WM 2006" als Produkt zu vermarkten.

(ap)
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