Vergnügungen auf Firmenkosten Urteil im Prozess um VW-Affäre erwartet

Braunschweig (RPO). Im Prozess um die VW-Affäre wird am Freitag (10.30 Uhr) das Urteil des Landgerichts Braunschweig erwartet. Für den früheren Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert hat die Staatsanwaltschaft wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert.

Für den ehemaligen VW-Manager Klaus Joachim Gebauer verlangte sie wegen Untreue und Anstiftung zum Betrug eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche für beide Angeklagten.

Volkert und Gebauer hatten vor Gericht die Vergnügungen auf Firmenkosten und Zuwendungen von VW an Betriebsräte eingeräumt. Umstritten blieb jedoch die juristische Wertung dieser Vorgänge. In Sonderbonuszahlungen von VW in Höhe von knapp zwei Millionen Euro an Volkert sah die Staatsanwaltschaft besonders schwere Untreue, zu der der Betriebsratschef den VW-Personalvorstand Peter Hartz angestiftet habe.

Die Verteidigung sprach dagegen von Gehaltszahlungen, die dem Wert Volkerts für das Unternehmen entsprochen hätten. Gebauer, der Lustreisen auf VW-Kosten organisierte, befolgte nach Ansicht seines Verteidigers nur Anweisungen von Hartz.

(ap)
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