Urteil des Oberverwaltungsgericht Bahn muss jetzt aktiv über Verspätungen informieren

Münster · Kostenpflichtige Service-Hotlines anrufen, um sich über Verspätungen zu informieren? Künftig muss die Bahn ihre Fahrgäste aktiv an allen Bahnhöfen über Verzögerungen unterrichten.

Die Deutsche Bahn muss aktiv an allen Bahnhöfen über Zugausfälle und Verspätungen informieren und kleinere Haltestellen entsprechend nachrüsten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil in Münster entschieden (Az.: 16 A 494/13). Ein Hinweis auf eine Service-Hotline reiche nicht aus. Die Bahn kann dagegen noch vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Die Bahnhofsbetreiberin im Bahn-Konzern, die DB Station & Service, hatte gegen eine entsprechende Anordnung des Eisenbahnbundesamtes geklagt und hat nun bereits in zweiter Instanz verloren. Von den rund 5500 Bahnhöfen und Stationen der Bahn sollen noch etwa 300 ohne Anzeigetafeln oder Durchsagen sein. Der Fahrgastverband Pro Bahn hatte die kostenpflichtigen Service-Nummern kritisiert: Es gehe nicht an, dass Fahrgäste für diese Informationen auch noch bezahlen müssten.

Die Pflicht zur Information ergebe sich aus der Europäischen Fahrgastrechte-Verordnung von 2007, so das Gericht. Danach seien die Fahrgäste über Verspätungen "zu unterrichten" und nicht lediglich darüber zu informieren, wo sie sich informieren könnten.

Gegebenenfalls müsse die Klägerin investieren, um ihrer Informationspflicht nachzukommen. Von einst 1900 Bahnhöfen ohne elektronische Anzeigen oder Lautsprecher sollen alle bis auf 300 inzwischen nachgerüstet sein.

Die Bahn werde nach Vorliegen der Urteilsgründe entscheiden, ob sie vor das Bundesverwaltungsgericht ziehe, teilte ein Bahn-Sprecher auf Anfrage mit. Eine Revision hätte aufschiebende Wirkung. Derzeit erreiche die Deutsche Bahn bereits weit über 90 Prozent der Bahnkunden mit Anzeigen und Durchsagen. Bis Ende 2015 werde die DB mit wenigen Ausnahmen alle Stationen mit elektronischen Anzeigegeräten ausgerüstet haben. Dann würden 99,8 Prozent aller Fahrgäste mit Anzeigern und Ansagen zur Kundeninformation erreicht.

(dpa)
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