Nach Karlsruher Urteil Union will Erbschaften nur leicht höher besteuern

Berlin (RP). Nur wenige Tage nach dem Karlsruher Urteil hat die CDU/CSU einen Reformvorschlag zur Erbschaftsteuer vorgelegt. "Das Modell macht Erben einfacher und gerechter", sagte dazu der Wirtschaftspolitiker Michael Fuchs (CDU) unserer Redaktion.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die steuerliche Bevorzugung von Immobilien gegenüber Geldanlagen im Erbfall für verfassungswidrig erklärt. Erben müssen daher ab 2009 mit einer deutlich höheren Steuer rechnen.

Der Vorschlag der Wirtschafts- und Finanzpolitiker der Union trägt den Namen "Nachlass-Steuer" und sieht für Immobilien einen Freibetrag von 100.000 Euro vor. Die Besteuerung ist - je nach Verwandtschaftsgrad - in den Stufen zwei, vier und acht Prozent gestaffelt.

Rechenbeispiel: Ist "Großvaters Immobilie" 250.000 Euro wert, sind 150.000 Euro erbschafts- beziehungsweise nachlasssteuerpflichtig. Erbt die Frau, zahlt sie 3000 Euro Steuern (zwei Prozent von 150.000). Erben ihre drei Kinder, zahlen diese je 2000 Euro (vier Prozent von 150.000 Euro, geteilt durch drei Personen). Gibt es keinen direkten Nachkommen und erbt zum Beispiel die Schwester, zahlt sie 12.000 Euro (acht Prozent von 150.000 Euro).

Fuchs rechnet mit Steuermehreinnahmen. Eine höhere Erbschaftsbesteuerung sei nach dem Verfassungsurteil unausweichlich. "Allerdings würde das Unions-Modell diese Mehrbesteuerung in Grenzen halten."

Für das Modell interessiert sich auch Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU). Dessen Finanzbeamte sollen berechnen, zu welchen Steuereinnahmen das Modell führt. Derzeit bringt die Erbschaftsteuer, die allein den Ländern zusteht, rund vier Milliarden Euro jährlich. Das hessische Finanzministerium hatte zuvor schon die Unternehmensteuerreform durchgerechnet. Kommentar

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