Steuerhinterziehung und Geldwäsche Gericht verurteilt UBS zu Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro

Paris · Ein Gericht in Paris hat die UBS im Prozess um Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Strafe von 3,7 Milliarden Euro verurteilt. Das erklärte das Gericht am Mittwoch. Die Bank kündigt will umgehend Berufung einlegen.

Wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern muss die Schweizer Großbank UBS in Frankreich ein Strafgeld von 3,7 Milliarden Euro zahlen. Das entschied ein Pariser Gericht am Mittwoch - und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Es handele sich um ein Vergehen von „außergewöhnlicher Schwere“. Französische Medien sprachen von einer „Rekordstrafe“.

„Das ist eine unverständliche Entscheidung, und es ist nötig, Berufung einzulegen“, sagte UBS-Manager Markus Diethelm. Nach ergänzenden Informationen der Nachrichtenagentur AFP kündigten auch die Anwälte von UBS Berufung gegen das Urteil an.

Das Gericht entschied auch, dass die UBS, ihre französische Filiale und drei frühere Verantwortliche gemeinsam 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat zahlen müssen. Der Staat war in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

Die Anklage warf der UBS Geldwäsche im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung sowie illegale Anwerbung von Kunden vor. Wegen der Ermittlungen hatte die französische Justiz bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro gegen das Geldhaus verhängt.

Die französische Filiale der UBS erhielt eine Strafe von 15 Millionen Euro. Fünf von sechs damals verantwortlichen Managern bekamen Haftstrafen auf Bewährung sowie Geldstrafen von bis zu 300 000 Euro.

Die Bank hatte bereits vor dem Urteil mitgeteilt, die in Frankreich geforderten Beträge seien weder durch die Beweise noch das Gesetz gerechtfertigt.

(lukra/cpas/Reuters/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort