Umstrittener Fahrdienstvermittler Landgericht Köln erlässt einstweilige Verfügung – Uber fährt trotzdem weiter

Düsseldorf · Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrdienstvermittler erlassen. Eigentlich ein Sieg der Taxifahrer. Uber fährt trotzdem weiter.

 Die Wut der Taxifahrer auf Uber: In München demonstrierten 2017 Hunderte gegen den US-Konzern.

Die Wut der Taxifahrer auf Uber: In München demonstrierten 2017 Hunderte gegen den US-Konzern.

Foto: dpa/Andreas Gebert

Es ist ein neuer Fall in der langen Kette der gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Uber und der Taxibranche in Deutschland – und eigentlich ein Sieg für die Taxifahrer. Uber darf nach einer einstweiligen Verfügung des Kölner Landgerichts seinen beliebtesten Fahrdienst Uber X nicht mehr anbieten. Das taxiähnliche Angebot verstößt laut Gericht gegen das Personenbeförderungsgesetz. Der US-Konzern behauptet allerdings, über den gerichtlichen Beschluss keine Information zu haben. Bislang fahren die Uber-Taxis deshalb weiter. Dabei liegt die Entscheidung schon drei Monate zurück. Über den Fall hatte zuerst der WDR berichtet.

Anwalt Carsten Mathias, der den Kläger – ein Taxiunternehmen in Köln – vertritt, wundert sich darüber, dass Uber die Verfügung noch nicht erhalten hat. Man habe das sofort nach dem Beschluss vom
19. Juli zur europäischen Zentrale von Uber nach Amsterdam geschickt. Eine einstweilige Verfügung, wie vom Kölner Gericht beschlossen, ist nämlich erst rechtskräftig, wenn die Gegenseite sie bekommen hat. Uber habe die Annahme zunächst verweigert, sagt der Anwalt des Klägers – mit der Begründung, dass sie auf Deutsch verfasst sei. Seit Ende September sei eine holländische Übersetzung auf dem Weg, sagt der Anwalt. Sobald Uber das Dokument erhält, könnte das Unternehmen dagegen noch Widerspruch einlegen. „Uns liegen dazu keine Informationen vor“, sagt ein Uber-Sprecher.

In der Verfügung, die unserer Redaktion vorliegt, macht das Kölner Landgericht deutlich, dass aus seiner Sicht ein Verstoß gegen den Paragrafen 49 des Personenbeförderungsgesetzes vorliegt. Dieser war schon mal zentral für den Streit zwischen Taxibranche und Uber gewesen. Der Paragraf regelt entgeltliche Passagierfahrten mit Mietautos und gilt damit auch für Uber X.

Der aktuelle Knackpunkt ist, dass Fahrer nur dann Aufträge ausführen dürfen, wenn diese über eine Zentrale laufen. Der direkte Kontakt zu den Fahrern mittels App wäre damit rechtswidrig. Genau das geschieht nach Ansicht des Landgerichts bei Uber X. Fahrer könnten Aufträge selbständig annehmen, so die Begründung des Beschlusses.

Ubers Richtlinien für die Fahrer sehen vor, dass die Aufträge gesetzeskonform zunächst durch die Zentrale laufen müssen. Der Kläger hat vor Gericht aber offenbar durch ein Video bewiesen, dass dies von den Uber-Fahrern umgangen wird. Geklagt hat ein Taxiunternehmen aus Köln. Die Branchengenossenschaft Taxi Ruf Köln, die neben dem Kläger mehr als 800 Unternehmen vertritt, erhebt gegen Uber schwere Vorwürfe. „Genau deswegen wurde auch Uber Black verboten, jetzt machen sie munter weiter“, sagt ein Sprecher der Genossenschaft. Uber Black ist ein Service des Unternehmens zur Vermietung von Limousinen. Der Bundesgerichtshof hatte den Service schon im Dezember 2018 für rechtswidrig erklärt – mit Verweis auf die Regelung, in der es beim aktuellen Kölner Beschluss geht.

Aus Sicht der Kölner Taxifahrergenossenschaft habe Uber seinem Service einfach umbenannt und das Geschäft fortgeführt. „Das ist ein Skandal für den Rechtsstaat“, sagt ein Sprecher der Genossenschaft.

Die Folgen der Entscheidung könnten für Uber verheerend sein. Das Gericht schreibt in seinem Beschluss 250.000 Euro Ordnungsgeld vor – für jede einzelne Fahrt, die dagegen verstößt. Zunächst muss das Unternehmen keinen Millionenschaden befürchten, auch wenn die Uber-Taxis noch in Deutschland weiterfahren. Die Option des Widerspruchs steht noch offen – und zunächst muss ohnehin die Verfügung ankommen.

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