Klage eines Taxiverbands Uber droht Niederlage vor Europäischem Gerichtshof

Luxemburg · Uber bietet eine Alternative zum klassischen Taxi. Ein paar Klicks und das Auto ist bestellt. Doch welche Regeln gelten für den Fahrdienstvermittler? Es sollten dieselben sein wie für Taxis, sagt ein EU-Gutachter.

 Uber macht der Taxi-Branche Konkurrenz (Symbolbild).

Uber macht der Taxi-Branche Konkurrenz (Symbolbild).

Foto: rtr, KP/AA/KB

Für den Fahrdienst-Vermittler Uber deutet sich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe an. Nach Einschätzung eines wichtigen Gutachters können EU-Staaten von dem Unternehmen verlangen, dass es die gleichen Lizenzen und Genehmigungen vorweisen muss wie gewöhnliche Taxi-Betriebe.

Die Uber-App sei dem Verkehrssektor zuzuordnen, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar in seiner am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Stellungnahme. Damit stehe es den Staaten grundsätzlich frei, die Tätigkeit der Firma zu reglementieren.

Uber vermittelt über seine App Fahrgelegenheiten vor allem in Mietwagen und Taxis. Das Unternehmen betont stets, ein reiner Online-Vermittlungsdienst und damit ein sogenannter Dienst der Informationsgesellschaft zu sein.

Als solcher wäre Uber laut europäischem Recht von vielen Regeln ausgenommen, die für Taxi-Unternehmen gelten. Würde der EuGH hingegen der Auffassung seines Gutachters folgen und den Dienst dem Verkehrssektor zuordnen, drohen schärfere Auflagen.

Aus Sicht des Generalanwalts übernimmt Uber viel mehr Tätigkeiten als ein reiner Vermittlungsservice. Die Firma kontrolliere, wenn auch indirekt, die Qualität der Fahrten. Sie lege die Preise fest und informiere besonders aktive Fahrer aktuell, wenn die Nachfrage auf bestimmten Routen steigt.

Uber erklärte am Donnerstag, dass das Unternehmen sich in Europa schon heute an die Regeln für Fahrdienstleister halte. Dringend benötigte Reformen der nationalen Gesetze zur Lockerung der Auflagen für das Gewerbe drohten durch den EuGH unterlaufen zu werden.

Die Einschätzung des Generalanwalts ist für das Gericht nicht bindend. In den meisten Fällen folgen die EuGH-Richter aber seinen Empfehlungen. Anlass für das aktuelle Verfahren ist die Klage eines Taxiverbands aus dem spanischen Barcelona.

(AFP/wer)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort