Bundeskartellamt sieht Wettbewerb gefährdet Total darf OMV-Tankstellen übernehmen

Düsseldorf (RPO). Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Übernahme von Tankstellen des österreichischen OMV-Konzerns in Ostdeutschland durch den Total-Konzern erlaubt. Durch die Übernahme der 59 Tankstellen werde keine marktbeherrschende Stellung verstärkt oder geschaffen, entschied das Gericht in einem Beschluss am Mittwoch und hob damit ein Übernahmeverbot des Bundeskartellamtes auf.

 Total will bald in Frankreich fast 600 Billig-Tankstellen eröffnen.

Total will bald in Frankreich fast 600 Billig-Tankstellen eröffnen.

Foto: AP, AP

Das Bundeskartellamt hatte das Übernahmeverbot damit begründet, dass Total nach der Transaktion zusammen mit den vier weiteren großen Tankstellenbetreibern Shell, Aral/BP, Jet und Esso 85 Prozent des ostdeutschen Marktes auf sich vereinigen und damit ein marktbeherrschendes Oligopol bilden würde.

Dem folgte das OLG nun nicht. Total und OMV hätten nachgewiesen, dass im Innenverhältnis zwischen ihnen und den Konkurrenten ein "wesentlicher Wettbewerb" bestehe. So reagierten die großen Tankstellenbetreiber regelmäßig auf Preissenkungen eines Mitbewerbers mit eigenen Preisreduzierungen. Preisanpassungen seien daher kein abgestimmtes Verhalten, sondern erfolgten, um Absatzverluste zu vermeiden.

Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, bedauerte, dass das OLG keine wesentlichen Wettbewerbsprobleme auf den Kraftstoffmärkten sieht. Dies entspreche weder den Erkenntnissen seiner Behörde noch "den zahlreichen Zuschriften, die das Amt täglich von den Verbrauchern erhält", erklärte Mundt. Das Bundeskartellamt prüft nun, Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.

Das Bundeskartellamt hatte zudem im April 2009 kritisiert, dass die fünf großen Ölkonzerne bei der Beschaffung und dem Transport des Sprits eng zusammenarbeiteten. Die Konzerne seien durch gemeinsame Raffinerien, Pipelines und Tanklager verflochten. Außerdem tauschten die Unternehmen untereinander Kraftstoff aus. Die mittelständischen freien Tankstellen seien dagegen weitgehend machtlos.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: VI-2 U Kart 6/09)

(AFP/felt)
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