Urteil des EuGH Milch ist nicht gleich Milch

Luxemburg · Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht als "Milch", "Rahm", "Butter" oder "Käse" vermarktet werden. Diese Begriffe sind grundsätzlich tierischen Produkten vorbehalten, entschied der Europäische Gerichtshof. Was folgt daraus? Ein Überblick.

 Kühlregal mit vegetarischen Produkten in einem Supermarkt (Symbolbild).

Kühlregal mit vegetarischen Produkten in einem Supermarkt (Symbolbild).

Foto: dpa

Veganer verzichten auf tierische Produkte. Doch was, wenn die Lust auf Käse kommt? Dann gibt es pflanzliche Alternativen, inzwischen ziemlich viele. Der Hersteller Tofutown aus der Eifel hat sich darauf spezialisiert, ist aber verklagt worden, weil er Namen wie "Tofubutter", "Pflanzenkäse" und "Veggie-Cheese" nutzt. Könnte nach Milch klingen, finden Wettbewerber. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in ihrem Sinne entschieden. Ein Überblick:

Was steht im EU-Recht?

Das ist ziemlich eindeutig. "Der Ausdruck "Milch" ist ausschließlich dem durch ein- oder mehrmaliges Melken gewonnenen Erzeugnis der normalen Eutersekretion, ohne jeglichen Zusatz oder Entzug, vorbehalten", steht in der relevanten EU-Verordnung, die alle möglichen Agrarprodukte definiert und kategorisiert. Und auch "Milcherzeugnisse" müssen Milch enthalten - das gilt unter anderem für Butter, Molke, Käse, Kefir und Joghurt.

Warum nutzt Tofutown dann Begriffe wie "Tofubutter"?

"Tofutown verwendet für ihre Produkte die Worte Butter, Käse und Cheese, weil Tofutown Produkte herstellt, die wie Butter und Käse hergestellt werden", erklärt Tofutown-Anwalt Michael Beuger. "Die Käsealternativen von Tofutown werden im Wesentlichen genauso hergestellt wie traditioneller Käse aus ,tierischer Eutersekretion'. Sie sehen genauso aus, sie schmecken genauso und können genauso verarbeitet werden wie die Kuh-, Schafs- oder Ziegenmilch-Produkte." Ein Camembert aus Cashew-Nüssen etwa reife mit Hilfe von Edelschimmelpilzen.

Wie argumentiert die Gegenseite?

"Milch ist eine natürlich entstandene Flüssigkeit, die man verarbeiten kann. Milcherzeugnisse müssen daraus sein", argumentiert Angelika Lange vom Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin - so stehe es nun mal in der EU-Verordnung. Der Verband vertritt Beschwerdeführer, die nicht genannt werden wollen. Es handle sich um "Mitbewerber", sagt Lange. Der Gebrauch von Begriffen wie Milch verwirre Verbraucher, die "abends in Eile beim Einkaufen" leicht zur falschen Packung griffen und womöglich erst zuhause bemerkten, dass die vermeintliche Milch aus Pflanzen hergestellt sei.

Und der EuGH?

Auch der sieht eine Verwechslungsgefahr. Die Regelungen im europäischen Recht seien eindeutig und nützlich für Verbraucher, Hersteller und Händler. Sie sicherten zudem Qualitätsstandards.

Besteht denn tatsächlich das Risiko von Verwechslungen?

Das hängt davon ab, wen man fragt. Felix Domke vom Vegetarierbund (Vebu) kann die Aufregung um das Thema nicht verstehen. "Bei pflanzlichen Produkten wird klar kommuniziert, dass es keine tierischen Produkte sind. Das ist ja sogar ein Verkaufsargument", meint er. Und auch Tofutown-Anwalt Beuger unterstreicht, dass das Unternehmen seine Waren "mit einem deutlichen Hinweis" auf den pflanzlichen Ursprung versehe, "damit der Verbraucher weiß, was er hier kauft".

Allerdings ist Tofutowns Verwendung von Milchbegriffen auch ziemlich ungewöhnlich. Die meisten Herstellern gehen juristischen Scherereien aus dem Weg und nutzen Begriffe wie "Reisdrink". Beim Griff ins Supermarkt-Regal vertut sich auch kaum ein Verbraucher: Bei einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands gaben nur vier Prozent der Befragten an, dass sie vegetarische oder vegane schon einmal mit tierischen Produkten verwechselt haben - oder umgekehrt.

Warum darf dann zum Beispiel Kokosmilch so verkauft werden?

Es gibt eine Ausnahme von der EU-Regel. 21 "milchig" klingende Produkte, die nicht aus Eutern kommen, stehen auf einer Liste, nach Sprachgruppen geordnet. Das führt dazu, dass beispielsweise "Latte di mandorla" zwar in Italien verkauft werden darf, aber Mandelmilch nicht in Deutschland. Neben der Kokosmilch sind dort für Deutschland auch Erdnussbutter und Leberkäse oder Butterbohnen aufgeführt. Das sei nicht zu vergleichen, meint Jörg Rieke vom Milchindustrie-Verband. "Das ist eine abschließende Ausnahmeliste von traditionellen Erzeugnissen."

Und was ist mit Tofuwürstchen?

Hier gibt es keine vergleichbare Regelung - auch wenn Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) gern eine hätte. "Diese Begriffe sind komplett irreführend und verunsichern die Verbraucher", sagte er im Dezember der "Bild"-Zeitung auf eine Frage zu Bezeichnungen wie "vegetarisches Schnitzel" oder "vegane Currywurst". So etwas solle im Sinne der Verbraucher verboten werden. Er habe sich deswegen an die EU-Kommission gewandt.

Die Brüsseler Behörde sieht aber offensichtlich wenig Handlungsbedarf: Die Mitgliedstaaten müssten schon selbst sicherstellen, dass Verbraucher nicht aufs Glatteis geführt werden, und entscheiden, ob das bei einem Begriff wie "Veggie-Bratwurst" passiere, wurde dem Minister beschieden. Der Deutsche Bauernverband forderte nach dem Urteil "eine Nachschärfung der Regelungen und ein eindeutiges Bekenntnis zum Original".

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort