Urteil bei Tönnies Oberlandesgericht kippt doppeltes Stimmrecht

Hamm · Seit Jahren streiten Clemens Tönnies und sein Neffe Robert um die Macht beim größten deutschen Schlachtkonzern. Jetzt muss Clemens Tönnies eine juristische Niederlage einstecken. Doch die Auseinandersetzungen vor Gericht sind damit nicht beendet.

 Im Machtstreit beim größten deutschen Schlachtkonzern Tönnies muss Clemens Tönnies eine Niederlage hinnehmen.

Im Machtstreit beim größten deutschen Schlachtkonzern Tönnies muss Clemens Tönnies eine Niederlage hinnehmen.

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Im Machtstreit beim größten deutschen Schlachtkonzern Tönnies muss Clemens Tönnies eine Niederlage hinnehmen. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm bestätigten am Montag ein Urteil des Landgerichts Bielefeld, das 2014 das umstrittene doppelte Stimmrecht des Unternehmenschefs gekippt hatte.

Dies sicherte Clemens Tönnies - Aufsichtsratschef des Fußball-Bundesligisten Schalke 04 - im Kreis der Gesellschafter trotz einer Pattsituation (50:50) bislang großen Einfluss im Konzern. Das OLG ließ keine Revision zu. Dagegen ist Beschwerde möglich (Az.: 8 U 78/14).

Doppeltes Stimmrecht bei Holding verankert

Das doppelte Stimmrecht war in einem Vertrag von 2002 geregelt worden. Allerdings wurde es nicht bei der neu gegründeten Dachgesellschaft des Konzerns, der Tönnies Holding eingetragen, sondern bei den bis dahin bestimmenden Fleischwerkegesellschaften.

Die Anwälte von Clemens Tönnies sowie der Steuerberater und der Notar des Konzerns hatten dies vor dem Landgericht als Versehen bezeichnet. Das doppelte Stimmrecht hätte nach dem Willen aller Beteiligten eigentlich bei der Holding verankert werden müssen. Die Neffen bestreiten das.

Notariell beglaubigt wurden die Absprache an Heiligabend des Jahres 2002. Das Oberlandesgericht in Hamm schloss sich der Meinung des Landgerichts Bielefeld an, dass nicht alle Beteiligten an diesem Tag auch wirklich wollten, dass das doppelte Stimmrecht die Holding betraf, bzw. die Machtbefugnis von Clemens Tönnies damit massiv ausgeweitet würden.

Clemens und Neffe Robert: jeweils Hälfte am Unternehmen

"Die jungen Erben sind vor dem Termin an Heiligabend nicht entsprechend ausreichend auf diese Entscheidung vorbereitet worden, wie man es erwarten könnte", erklärte das OLG in der mündlichen Verhandlung. Zeugenaussagen von Clemens Tönnies Junior vor dem Landgericht seien glaubhaft, so das OLG. Der zweite Erbe war davon ausgegangen, dass die Regelung die Fleischwerkegesellschaften betraf und nicht die neue Holding.

Clemens und sein Neffe Robert halten beide die Hälfte an dem Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 5,6 Milliarden Euro. Beide sind seit Jahren zerstritten und kämpfen um die Macht im Konzern. In einem weiteren Verfahren am Landgericht Bielefeld fordert der Sohn des 1994 verstorbenen Firmengründers Bernd geschenkte Firmenanteile zurück. Sollte das Gericht seiner Klage folgen, würde er die Mehrheit mit 60 Prozent übernehmen.

(dpa)
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