Tipps für Arbeitnehmer Was beim Arbeitsvertrag wichtig ist

Serie | Viersen · Endlich liegt er da, der Arbeitsvertrag. Doch auch, wenn die Vorfreude auf den neuen Job groß ist: Vorsicht ist geboten, immer wieder schleichen sich „unwirksame Klauseln“ ein. Was zu beachten ist.

„Ich rate dazu, den Vertrag nicht sofort zu unterschreiben“, sagt der Viersener Rechtsanwalt Steffen Hahn.

„Ich rate dazu, den Vertrag nicht sofort zu unterschreiben“, sagt der Viersener Rechtsanwalt Steffen Hahn.

Foto: Ja/Knappe, Joerg (jkn)

Das Vorstellungsgespräch war erfolgreich, am liebsten würde man sofort den Arbeitsvertrag unterschreiben. Doch zuvor ist es wichtig, die sogenannten „guten“ und „schlechten“ Klauseln zu kennen. Das sind Regelungen, die rechtlich nicht dort stehen dürfen. Diese sind zwar unwirksam, doch können sie dafür sorgen, dass Arbeitnehmer den Eindruck haben, sich daran halten zu müssen. „Ich rate dazu, den Vertrag nicht sofort zu unterschreiben“, sagt der Viersener Rechtsanwalt Steffen Hahn (34). „Der Teufel steckt im Detail. Es gibt viele Dinge, die zu beachten sind.“